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Dienstag, 13. August 2013 07:45 Uhr

Keine halbe Sache – Umschulung in Teilzeit Keine halbe Sache – Umschulung in Teilzeit

Landkreis Holzminden (r). Frauen haben es nach einer Familienphase oft schwer, wieder in das Arbeitsleben einzusteigen. Mitunter ist dafür eine berufliche Neuorientierung erforderlich. Kerstin Wirtitsch absolviert eine Umschulung zur Steuerfachangestellten in Teilzeit und leistet dabei wesentlich mehr als die halbe Arbeit. Beraten, vermittelt und gefördert wurde sie von der Agentur für Arbeit Hameln. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre arbeitete Kerstin Wirtitsch einige Jahre als Controllerin, es folgte eine siebenjährige Familienphase mit drei Töchtern. Danach war der berufliche Wiedereinstieg nicht einfach: Rund 40 Bewerbungen in den ersten Monaten der Arbeitssuche blieben ohne eine einzige Einladung zum Vorstellungsgespräch. Im persönlichen Beratungsgespräch mit ihrer Vermittlerin bei der Arbeitsagentur Hameln wurde gemeinsam erarbeitet, was nach den persönlichen Verhältnissen und beruflichen Interessen
für Kerstin Wirtitsch möglich war, aber auch erfolgversprechend auf dem Arbeitsmarkt. Der Beruf der Steuerfachangestellten erfüllte alle diese Bedingungen. Kerstin Wirtitsch machte sich auf die Suche nach einem Umschulungsplatz in Teilzeit und bewarb sich auf Ausbildungsstellen. Auf einen Vermittlungsvorschlag des Arbeitgeber-Service hin bewarb sie sich auch bei der Steuerkanzlei Götze in Hameln. Die persönliche Vorstellung dort brachte schließlich den Durchbruch.

Gunther Götze bildet seit rund 30 Jahre junge Menschen zum Steuerfachangestellten aus. Er erinnert sich gut an den ersten persönlichen Eindruck: „Mich
hat ihre hohe Motivation beeindruckt und wie ernsthaft sie ihr Ziel verfolgt hat.“ Und da es auch ins personelle Konzept passte, fiel ihm die Entscheidung für Kerstin Wirtitsch leicht. Während eines zweiwöchigen Praktikums im vergangenen Jahr konnten sich beide noch vor Beginn der Umschulung einen Eindruck voneinander verschaffen. Die Dauer der Ausbildung in Teilzeit wurde mit der Steuerberaterkammer Niedersachsen in Hannover als zuständiger Stelle individuell ausgehandelt: Bei einer Arbeitszeit von 25 Stunden wöchentlich dauert die Umschulung drei Jahre – davon ist inzwischen ein Jahr vergangen.

In die Berufsschule in Hameln ist sie in die erste Klasse eingestiegen. Von den jüngeren Auszubildenden dort wird sie akzeptiert; die guten Noten zeigen, dass es sich hier gut eingespielt hat. Das Lernen neben den familiären Verpflichtungen, insbesondere gegenüber ihren Töchtern, ist dabei für sie die größte Herausforderung. Bereut hat sie ihre Entscheidung für eine Umschulung trotzdem nicht, denn ihr Motiv steht weiterhin fest: “Ich möchte wieder
beruflich Fuß fassen und nicht nur mit dem Haushalt beschäftigt sein.“ Frauen sind wegen traditioneller Rollenverteilung oft auf eine Teilzeitbeschäftigung angewiesen. Über die Beschäftigung in Teilzeit sind Arbeitgeber in der Regel informiert. Weniger bekannt ist, dass Ausbildungen und Umschulungen ebenfalls in Teilzeit durchführbar sind. Teilzeit bedeutet dabei nicht, dass die Arbeitszeit nur auf vormittags beschränkt ist – es sind ganz verschiedene Zeitmodelle möglich. Die Vermittlung der Kenntnisse erfolgt stundenreduziert im Ausbildungsbetrieb und zu den üblichen Zeiten in der Berufsschule.

Der Ausbildungsplan muss an die Teilzeitausbildung angepasst und mit der zuständigen Kammer abgesprochen werden. Abhängig von der reduzierten Stundenzahl erfolgt in der Regel nach drei, maximal nach vier Jahren die Abschlussprüfung vor der Kammer. Die hohe Motivation, insbesondere der Berufsrückkehrerinnen ist ein deutliches Plus. Auch eine Ausbildung ist in Teilzeit möglich: 2005 wurde die Teilzeitausbildung neben der Ausbildung in Vollzeit gleichberechtigt ins Berufsbildungsgesetz aufgenommen. Seitdem kann eine Ausbildung auch in Teilzeit ablaufen, beispielsweise wenn der Auszubildende eigene Kinder betreut oder nahe Angehörige gepflegt werden. Der oder die Azubi einigen sich mit dem Ausbildungsbetrieb auf eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 20 und 30 Stunden,
einschließlich Berufsschulunterricht. Der Ausbildungsplan muss an die Teilzeitausbildung angepasst und mit der zuständigen Kammer abgesprochen werden. Den Teilzeit-Azubis wird eine anteilig reduzierte Ausbildungsvergütung gezahlt.

Arbeitgeber, die bereit sind, einen Umschulungsplatz in Vollzeit oder Teilzeit anzubieten, wenden sich an ihren persönlichen Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Arbeitsagenturen und des Jobcenter Hameln-Pyrmont oder unter der Service-Nummer 0800 4 5555 20.

(Text & Foto: Agentur für Arbeit/Hameln)

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