Finanztipp der Woche: Neue GEZ-Gebühren: Ab 2013 wird jeder zur Kasse gebeten!
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Dienstag, 18. Dezember 2012 09:12
Die neue GEZ-Gebühr und ihre Vorteile
Familien mit mehreren Rundfunkempfangsgeräten werden entlastet. Bislang mussten erwachsene Kinder und Großeltern, die zusammen in einem Haushalt leben, ihre eigenen Geräte voll bezahlen. Ab 2013 wird nur noch eine Abgabe für den gesamten Haushalt erhoben. Auch Wohngemeinschaften profitieren erheblich von der neuen Haushaltsabgabe: Unabhängig von der Personenzahl in der Wohngemeinschaft muss nur noch einmal gezahlt werden. Durch die neue Reform werden dann auch die überraschenden Besuche der GEZ-Kontrolleure Geschichte sein - es ist ja ganz gleich, wie viele und welche Geräte in einem Haushalt vorhanden sind.
Nachteile der neuen Abgabe
Jeder muss künftig zahlen - sogar diejenigen, die weder Fernseher noch Radio besitzen. Dadurch sind diejenigen im Nachteil, die bisher nur einen internetfähigen PC oder ein Smartphone nutzten und monatlich nur die Grundgebühr von 5,76 Euro zahlen mussten. Außerdem kennt die neue GEZ-Gebühr kaum mehr Befreiungen für einen Haushalt.
Laut pcwelt.de darf die GEZ nun mit Mehreinnahmen rechnen. Bisher bekam sie im Schnitt rund 7,3 Milliarden Euro pro Jahr, etwa 164 Millionen Euro davon kostete schon der Betrieb selbst. Durch die geplanten Personaleinsparungen der wegfallenden Prüfer soll noch mehr Geld in die Kassen kommen. Es ist jedoch nicht wahrscheinlich, dass die Einsparungen an die Zahlenden weitergegeben werden.
Und noch ein Punkt: Manche Haushalte sollten aufpassen, dass sie künftig nicht zu viel bezahlen. Denn für Haushalte, in denen unverheiratete Paare oder Eltern mit erwachsenen Kindern zusammenleben, die schon selbst Geld verdienen, wird ab nächstem Jahr nur noch eine Haushaltsabgabe fällig. Bislang wurden dort mehrfach GEZ-Gebühren fällig - die GEZ kann aber nicht feststellen, wer gemeinsam in einem Haushalt lebt. Letztlich bleibt dann nur, dass sich die Betroffenen melden und zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.
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