Der Rechtsstreit zwischen Wasserverband und Bürgerinitiativen: Die Chronologie einer unendlichen Geschichte - Teil I: Wasserverband Ithbörde/Weserbergland, quo vadis?
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Montag, 15. Februar 2016 14:23
Stadtoldendorf/Dielmissen (kp). Der Rechtsstreit zwischen Bürgerinitiativen der Altsamtgemeinde Stadtoldendorf und Polle/Bodenwerder für Abwassergerechtigkeit und dem Wasserverband Ithbörde/Weserbergland lässt mittlerweile auf einen beachtlichen Zeitraum zurückblicken. Ein Ende der Unstimmigkeiten scheint auch zu Beginn des noch jungen Jahres 2016 nicht in Sicht, obgleich der Wasserverband seit dem ersten Gerichtsurteil vom 7. März 2012 bereits fünf Niederlagen vor Gericht zu verbuchen hat. Was nun folgt, ist der Versuch einer Chronologie, in einer auf mehreren Teilen angelegten Serie, um dem ganzen Wirrwarr an Urteilen, Neukalkulationen, Auseinandersetzungen und dem Status Quo eine nachvollziehbare Ordnung zu geben.
Die größte mediale Präsenz aller Vertreter der mittlerweile drei gegründeten Bürgerinitiativen besitzt ohne Zweifel Bernd Schuster, Mitbegründer der Bürgerinitiative für Abwassergerechtigkeit in Stadtoldendorf. Der Kampf und die Suche nach Gerechtigkeit beim Wasserverband scheinen für ihn wie seine ganz persönliche Suche nach dem Heiligen Gral zu sein. Zusammen mit Wilhelm Meyer, dessen Leserbrief vom 5. Juni 2012 im Täglichen Anzeiger Holzminden die Gründung der Bürgerinitiative „Abwassergerechtigkeit Stadtoldendorf“ laut eigenen Aussagen ausgelöst habe, bildet Bernd Schuster den Vorstand, das Sprachrohr und das Gesicht der nunmehr auf gut 170 Mitstreiter angewachsenen Gruppe.
Doch erstmal wieder zurück zum Start. Vorweg zum Hintergrund: Der Wasserverband, kurz WVIW, mit Sitz in Dielmissen ist für den Bereich der Samtgemeinde für die Abwasserbeseitigung zuständig. Aufgrund eines allgemeinen Anschluss- und Benutzungszwangs kann sich der Bürger nicht wie beispielsweise bei Strom und Gas seinen favorisierten Anbieter aussuchen, sondern ist auf den Wasserverband als alleinigen Abwasserentsorger angewiesen.
Zum 01.01.2009 kündigte der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland für die damaligen Samtgemeinden Stadtoldendorf und Polle eine Grundentgelterhöhung von ursprünglich 60 Euro auf 144 Euro an. 76 Bürger aus Polle klagten schließlich erfolgreich gegen die Gebührenerhebung. Am 7. März 2012 entschied das Oberlandesgericht Celle in zweiter Instanz, dass das Grundentgelt in Höhe von 144 Euro für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2012 unbillig ist und die erhöhten Kosten an die Kläger zurückgezahlt werden müssen. Die Entscheidung des Gerichts berief sich in diesem Zeitraum auf einen Fehler der „Allgemeinen Entsorgungsbedingungen“, kurz die AEB, des Wasserverbandes. Dieses Urteil galt für Wilhelm Meyer und Bernd Schuster als ausschlaggebend, um für die gerechte Kostenkalkulation in der Altsamtgemeinde Stadtoldendorf einzutreten. Für Bernd Schuster stand fest, dass die AEB, die zum „Urteil Polle“ führte, auch auf Stadtoldendorf zurückzuführen sein muss, da sowohl für Polle als auch für die in der alten Samtgemeinde Stadtoldendorf Betroffenen dieselben Entsorgungsbedingungen vorgesehen waren. Mit einem offenen Brief an den Wasserverband forderten Wilhelm Meyer und Bernd Schuster „gleiches Recht für Alle“.
Jedes Bemühen, einen Kontakt zum damaligen Geschäftsführer Henning Stegie herzustellen, sei gescheitert. Die Idee, mit einer Bürgerinitiative notfalls vor Gericht ein größeres Maß an Erfolg generieren zu können, wurde am 14. Juni 2012 in die Tat umgesetzt. Damals hatten sich circa 40 Bürger der Initiative angeschlossen, bereits einen Monat später waren es über 160.
In der Zwischenzeit hatten alle Kläger aus Polle ihr Geld zurückbekommen. Die Kommunikation zwischen der Bürgerinitiative aus Stadtoldendorf und dem Wasserverband gestaltete sich weiterhin als schwierig, sodass sich der Zusammenschluss rund um Bernd Schuster gezwungen sah, den Verantwortlichen des Wasserverbandes eine Frist zur Auskunft ihrer Belange bis zum 02.07.2012 zu setzen, bevor Klage vor dem Landesgericht Hildesheim eingereicht werden würde. Bis zur gesetzten Frist luden Wilhelm Meyer und Bernd Schuster zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Stadtoldendorf, um möglichst viele Bürger aufklären und zu einer gemeinsamen Klage überzeugen zu können.
Zwischenzeitlich verabschiedete der Wasserverband eine Pressemitteilung: Die in den Jahren zuvor angefallenen Kosten seien in der alten Samtgemeinde Stadtoldendorf überwiegend in Arbeiten der Kläranlage sowie Kanalarbeiten geflossen. Außerdem seien aufgrund der demographischen Umstände die Einnahmen zurückgegangen, sodass der Wasserverband gezwungen sei, sich kostendeckend aufzustellen. Die Kalkulationen ab dem 01.01.2009 seien zudem erfolgreich durch das Kartellamt Niedersachsens gelaufen und bestätigt. Das Urteil des OLG Celle, das zur Missgunst des Wasserverbandes ausgefallen war, sei auf einen Satzungsfehler der AEB zurückzuführen, welcher angeblich mittlerweile ausgebessert wurde.
Nach dieser Stellungnahme sollten laut Wasserverband keine weiteren Auskünfte bis zur nächsten Vorstandssitzung am 18. Juli 2012 erteilt werden. Sämtliche weiteren Annäherungsversuche zwischen der Bürgerinitiative, dem Wasserverband und der Samtgemeinde, welche acht Mitglieder der Verbandsversammlung des Wasserverbands stellt, konnten nicht realisiert werden, sodass bis zum Ende des Jahres 2012 eine Klage beim Landesgericht Hildesheim eingereicht werden sollte.
Im nächsten Teil:
Irrungen und Wirrungen: Die Bemühungen auf eine außergerichtliche Einigung sollten krachend scheitern. Die Fronten zwischen dem Wasserverband und der Bürgerinitiative verhärten sich und drohen zu eskalieren.