Unser Finanztipp: Produkt im Fokus - Besonderer Schutzbrief
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Montag, 15. Juni 2015 09:32
Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Versicherte eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate vorliegt. Die Frage, ob der Versicherte im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will, spielt keine Rolle. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht. Stellt sich bei der Prüfung des Leistungsantrags heraus, dass der Versicherte schon in der Vergangenheit Anspruch auf monatliche Leistungen hatte, so werden diese auch rückwirkend erbracht. Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute. So können z. B. als sinnvoll erachtete Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden.
Wichtig: Wenn sich Rahmenbedingungen des Lebens ändern, lässt sich auch der Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich anpassen. Sie gilt etwa bei einer Heirat, der Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Abschluss einer Berufsausbildung. Unabhängig davon kann der Vertrag alle fünf Jahre nach Vertragsabschluss angepasst werden.
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