Unser Finanztipp: Vorsorge für Handwerker
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Freitag, 27. Februar 2015 10:15
Um die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verdeutlichen, bietet sich ein Blick auf die Statistik an: So wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Im Bereich der körperlich stark belasteten Handwerker ist die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden deutlich höher. Dieses Risiko sollte daher durch eine private Absicherung getragen werden. Da viele klassische Berufsunfähigkeitsverträge aufgrund des individuellen Gesundheitszustandes oder des zu hohen Beitrags nicht realisierbar sind, gehen viele Handwerker leer aus.
Die neue Lösung greift nun auf die seit 2014 bestehende Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung von bis zu 360 Euro als Verpflegungsmehraufwand an Arbeitnehmer zurück. Mit diesem Betrag lassen sich sowohl eine Altersvorsorge als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung finanzieren. Auf diese Weise können alle Handwerker eine Berufsunfähigkeitsabsicherung von bis zu 1.000 Euro erhalten. Die Gesundheitsfragen sind dabei vereinfacht. Im Bereich der Altersvorsorge können Handwerker ab dem 67. Lebensjahr noch eine lebenslange Altersrente in Höhe von über 200 Euro erhalten.
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