Nach Vorwürfen der räuberischen Erpressung: Verfahren gegen Holzmindener Unternehmer eingestellt
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Dienstag, 16. Dezember 2014 22:53
Die erstinstanzliche Verhandlung vor dem Amtsgericht in Holzminden wurde für die zwei Angeklagten zunächst zu einem Albtraum. Als Anschuldigung mussten sie sich anhören, dass sie skrupellos vorgegangen seien und überhaupt kein Unrechtsbewusstsein hätten. Gegen dieses Urteil wurde jedoch über die Rechtsanwälte der beklagten Firma Berufung eingelegt. Dadurch wurde vom Landgericht Hildesheim der Fall noch einmal komplett neu verhandelt und brachte wesentliche andere Erkenntnisse, die im ersten Verfahren überhaupt nicht beachtet worden wären.
Das angebliche Opfer stellte jetzt richtig, dass er sich nicht bedroht gefühlt oder Angst gehabt habe, auch eine angebliche Drohung löste sich nunmehr in Luft auf. Vom Berufungsgericht Hildesheim wurde nach den Aussagen und Erkenntnissen und um weitere Verhandlungstage zu ersparen, das Verfahren in vollem Umfang eingestellt. Die Richter stellten fest, das zu keinen Zeitpunkt das „Opfer“ Angst verspürt haben konnte und keine Worte gefallen sind, die mit der Androhung von körperlicher Gewalt in Zusammenhang gebracht werden konnten.