Berufung von Stiftung Warentest zurückgewiesen - Symrise sieht Qualität und Zuverlässigkeit seiner Produkte durch das Oberlandesgericht München bestätigt
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Mittwoch, 10. September 2014 10:31
Mit der Entscheidung vom 9. September 2014 bestätigt das Oberlandesgericht München die bereits im Januar vom Landgericht München erlassene einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest.
Symrise hatte von Anfang an versichert, dass das für „Ritter Sport Voll-Nuss“ gelieferte natürliche Aroma sowie der darin enthaltene natürliche Aromastoff Piperonal allen Anforderungen der Europäischen Aromenverordnung entsprach.
Auch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden haben die Deklaration nach eingehender Prüfung nicht beanstandet.
Symrise hat dem Oberlandesgericht München für die Verhandlung umfangreiche Unterlagen zum natürlichen Vorkommen von Piperonal in verschiedenen pflanzlichen Ausgangsmaterialien und detaillierte Informationen zur natürlichen Gewinnung von Piperonal offengelegt. Symrise hält grundsätzlich und in allen Aspekten alle rechtlichen Vorgaben - insbesondere die der Europäischen Aromenverordnung - vollumfänglich ein. Diesen Standard wird das Unternehmen auch künftig beibehalten.
Foto: Symrise