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Donnerstag, 06. März 2014 09:52 Uhr

Preiserhöhungsklausel: Der WVIW nimmt zur Gerichtsentscheidung des Landgerichts Hildesheim Stellung Preiserhöhungsklausel: Der WVIW nimmt zur Gerichtsentscheidung des Landgerichts Hildesheim Stellung

Hildesheim/Dielmissen (r). Der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland hat die angekündigte Entscheidung des Landgerichtes Hildesheim, allen drei Klagen der Bürgerinitiativen Polle, Bodenwerder und Stadtoldendorf stattzugeben, mit Überraschung zur Kenntnis genommen. „Wir müssen natürlich erst einmal die schriftliche Begründung abwarten, um eine genauere Einschätzung vornehmen zu können“, meinte WVIW Geschäftsführer Henning Stegie nach der mündlichen Verhandlung. Das Landgericht hat für seine Entscheidung die Vielzahl aller von den BI´s ins Feld geführten Klagepunkte beiseite gelassen und sich offensichtlich wieder auf einen einzelnen formalen Punkt beschränkt, indem es die Preiserhöhungsklausel des Verbandes beanstandete.

Damit war das, was der gleiche Richter in der letztjährigen Verhandlung noch ausdrücklich anerkannt hatte, nämlich, dass die Preisklausel in den Allgemeinen Entsorgungs-Bedingungen (AEB) in ihrer jetzigen Neufassung in Ordnung sei, in der heutigen Verhandlung Stein des Anstoßes. Diese sei, so will es offenbar das Gericht, differenziert nach einzelnen Kostensteigerungspositionen genau aufzuschlüsseln. „Die Frage, wie so etwas schon in den AEB´s umgesetzt werden kann, müssen wir jetzt sehr intensiv prüfen“, kommentierte der WVIW- Geschäftsführer die richterliche Vorgabe. Immerhin hatte der vorsitzende Richter gleich zu Beginn der Verhandlung angemerkt, dass alle Kosten, die dem Verband durch die Verfahren entstünden, von den Kunden früher oder später selbst bezahlt werden müssten.

Das Landgericht hat außerdem angemerkt, dass es in die Sachauseinandersetzung überhaupt nicht eingestiegen sei. In der gesamten Frage sei es seiner Ansicht nach Sache des Oberlandesgerichtes Rechtsgeschichte zu schreiben.Das, so der Richter, würde nach seiner Einschätzung das Oberlandesgericht tun. „Ob der Verband das Urteil so akzeptiert oder in die Berufung geht, wird dann das entsprechende Gremium des Verbandes beraten und entscheiden“, stellt Henning Stegie dazu fest.

Foto: WVIW


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