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Samstag, 01. März 2014 19:47 Uhr

Die wichtigste Versicherung überhaupt Die wichtigste Versicherung überhaupt

Egal, ob es um das beschädigte Smartphone eines Freundes oder einen angefahrenen Fußgänger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es: „Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten.“ Dieser Schadenersetz mag im Fall eines Smartphones noch überschaubar sein, doch wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, kann schnell mit Schadenersatzforderungen in sechs oder siebenstelliger Höhe konfrontiert sein.

Dies kann einen Menschen schnell finanziell ruinieren. Doch eine Versicherung dazu deckt diese Risiken ab. Sie gilt daher zu Recht als die wichtigste Versicherung. Das zeigt auch die hohe Verbreitung. Im Jahr 2011 existierten in Deutschland mehr als 44 Millionen Haftpflichtverträge. Ehepaare und Familien sind dabei durch gemeinsame Verträge genauso abgesichert, wie eine alleinstehende Person mit einem eigenen Vertrag.

Nie ohne Haft-Pflicht Familienschutz ist nicht teuer

Die private Haft-Pflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Der Schutz der Versicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Jede Versicherung enthält einige Ausschlüsse, das heißt in diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören etwa Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, oder Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es separate die KFZ-HV. Wichtig: Wenn ein neues Risiko hinzukommt, etwa ein Hund, muss es gesondert versichert werden.

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