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Mittwoch, 01. Mai 2013 10:11 Uhr

S€PA-Informationsreihe der Volksbank Weserbergland abgeschlossen - S€PA-Veranstaltungen für Vereine stoßen auf großes Interesse S€PA-Informationsreihe der Volksbank Weserbergland abgeschlossen - S€PA-Veranstaltungen für Vereine stoß

Weserbergland (r). Ab Februar 2014 werden die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften abgelöst. Ab dann gelten EU-weit einheitliche Vorgaben für Zahlverfahren, wie sie der Gesetzgeber für SEPA (Single Euro Payments Area), den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, vorgesehen hat. Gerade Vereine, die zum Einzug Ihrer Mitgliedsbeiträge das Lastschrift-Einzugsverfahren nutzen, müssen jetzt handeln. Denn es ergeben sich grundlegende Änderungen, auf die sich Vereine, insbesondere deren Kassenführer, rechtzeitig vorbereiten sollten. Die Zeit rennt – deshalb ist es wichtig, sich schnellstmöglich genau zu informieren, damit noch genug Zeit für die erforderlichen Umstellungsarbeiten bleibt.

Zu sechs Informationsveranstaltungen hatte die Volksbank Weserbergland eingeladen, um Vereine bei dieser speziellen Herausforderung zu unterstützen. Zahlreiche Vereine waren der Einladung gefolgt. Rolf Haas, Prokurist und Vertriebsleiter der Volksbank Weserbergland, ging auf die Details ein, die im Vorfeld geregelt und beachtet werden müssen. Betroffen seien Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Die Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen, europaweit transparente Preise und ein effektives Liquiditätsmanagement sind nur einige der Vorteile, die Haas nannte. Im Januar 2008 wurde bereits die SEPA-Überweisung eingeführt, wodurch die EU-Standardüberweisung abgelöst wurde. In Zukunft ersetzen International Bank Account Number (IBAN) mit 22 Stellen und Bank Indentifier Code (BIC) die Kontonummer und Bankleitzahl. Diese beiden Nummern sind auf dem Kontoauszug und auf der Rückseite der VR Bank-Card zu finden und sollten zeitnah auf den Vereinsformularen ergänzt werden.

Mit Inkrafttreten von SEPA wird das Einzugsermächtigungsverfahren vollständig von der SEPA-Basislastschrift und der Abbuchungsauftrag von der SEPA-Firmenlastschrift abgelöst und kann nicht mehr genutzt werden. Zur Durchführung wird ein schriftlich vorliegendes SEPA-Mandat benötigt, welches verfällt, wenn es 36 Monate lang nicht genutzt wurde. „Die Vereine müssen alle Zahlungspflichtigen, also ihre Mitglieder, vorab über die Veränderungen informieren“, so Haas. Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID. In Deutschland wird diese durch die Deutsche Bundesbank vergeben. Grundsätzlich benötigt jeder Lastschrift-Einreicher (Creditor) vom Bezogenen (Debitor) ein SEPA-Lastschriftmandat. Die sogenannte „Umdeutungslösung“ ermöglicht es Inhabern von Einzugsermächtigungen allerdings, diese mittels einfacher Mitteilung an den Bezogenen in ein SEPA-Lastschriftmandat „umzuwandeln“.

Wichtig ist, dass nur gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umgewandelt werden können, daher bietet sich hier die Chance, den Datenbestand an Einzugsermächtigungen zu überprüfen und zu aktualisieren (gültig ist eine Einzugsermächtigung nur in Schriftform mit Unterschrift des Bezogenen). Im Zweifelsfall ist es besser, für einzelne Einzugsermächtigungen nicht die Umdeutungslösung zu wählen, sondern gleich ein neues SEPA-Mandat einzuholen. Zielsetzung der Umdeutungslösung ist die Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigungen als SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Statt der Einholung eines separaten Mandats hat ein Verein die Möglichkeit, Vereinsmitglieder schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Das Schreiben muss die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den Umstellungstermin enthalten. Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht wiederspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich.

Wenn Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen werden, kann dieses Anschreiben auch genutzt werden, um eine weitere Verpflichtung zu erfüllen: Bei Nennung der Beträge und der genauen Fälligkeiten dient dieses Anschreiben auch als Vorabinformation (Pre-Notification) gemäß den SEPA-Regularien. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Verein eine SEPA-fähige Software nutzt. So können z. B. ab dem 01.02.2014 keine Lastschrifteinzüge mehr mittels Diskette, USB-Stick, CD oder Papier zum Einzug bei Banken eingereicht werden. Dies ist dann nur noch elektronisch möglich.

Jedem Verein wurde eine SEPA-Umstellungs-Checkliste zur Verfügung gestellt, die es ihnen ermöglicht, in enger Zusammenarbeit mit der Volksbank Weserbergland sicher und zeitnah die erforderlichen Schritte einzuleiten. „Die ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Region unterstützen wir gern“, so Rolf Haas. „Gerade bei diesem komplexen Thema stehen wir den Vereinen selbstverständlich zur Seite und bieten gern unsere Hilfe an“. Auch auf der Internet-Seite der Volksbank Weserbergland erhalten Interessierte Informationen zu SEPA.

(Text & Foto: Volksbank Weserbergland)

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