Montag, 16.09.2024
Sonntag, 25. Dezember 2016 11:29 Uhr

Ausgaben für den Winterdienst sind als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig Ausgaben für den Winterdienst sind als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig

Die Leiterin der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Stadtoldendorf, Frau Steuerberaterin Franziska Eberhardt, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass nach dem neuesten Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 09.11.2016 in Ziffer 2 der Abzug des Arbeitslohns für den Winterdienst der Eigentümer oder der Mieter auch auf dem an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Grund als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sind. Wichtig: Unabdingbar für die steuerliche Anerkennung sind die Vorlage einer Rechnung und eine Begleichung dieser per Banküberweisung.

Foto und Text: Franziska Eberhardt

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