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Dienstag, 19. April 2016 09:53 Uhr

„Wir müssen das schaffen“: Migration – Eine Chance für die regionale Wirtschaft „Wir müssen das schaffen“: Migration – Eine Chance für die regionale Wirtschaft


Kreis Holzminden (red). Mut gemacht haben die Ausführungen der Referenten und Referentinnen der ersten Veranstaltung im Rahmen der 15. Unternehmerreihe für Fach- und Führungskräfte im Weserhotel in Holzminden. „Migration – Eine Chance für die regionale Wirtschaft“ so lautete der Titel des Informationsabends.

Und viele waren gekommen, sowohl Unternehmer und Personalverantwortliche, Vertreter von Sozialverbänden und Bildungsträgern sowie auch Ehrenamtliche, die Flüchtlinge begleiten und ihnen bei der Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitssuche behilflich sind. Eingeladen zu dem Abend hatten die Wirtschaftsförderung des Landkreises Holzminden, die Wirtschaftsakademie Weserbergland, die Wirtschaftsjunioren und der Unternehmensverbund Weserpulsar. 

1.100 Flüchtlinge hätten die Gemeinden des Landkreises Holzminden im vergangenen Jahr aufgenommen, so berichtete Susanne Krug von der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe. Sie kamen aus unterschiedlichen Nationen, insbesondere jedoch aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Andreas Siever, Leiter der Geschäftsstelle Holzminden der Arbeitsagentur, gab gemeinsam mit Sonja Fahrenholz vom Arbeitgeberservice einen Überblick über die Voraussetzungen, welche Asylbewerber und Flüchtlinge erfüllen müssen, um eine Beschäftigung aufnehmen zu können.

Bei einem Aufenthalt unter drei Monaten ist grundsätzlich keine Erwerbstätigkeit erlaubt. Danach kann eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Landkreises beantragt werden. Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist es dann, die sogenannte Vorrangprüfung durchzuführen. Sie überprüft, ob für das konkrete Jobangebot für einen Flüchtling ein einheimischer Bewerber vorrangig zu berücksichtigen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Arbeitserlaubnis erteilt werden. Bei einem durchgängigen Aufenthalt in Deutschland von mehr als fünfzehn Monaten entfällt die Vorrangprüfung und es erfolgt lediglich eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen. Nach 48 Monaten Aufenthalt ist eine Zustimmungspflicht der BA nicht mehr erforderlich. Diese Regelungen gelten allerdings nicht für Menschen aus den sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“, wie z.B. Albanien, Kosovo, Ghana, Senegal oder Serbien, die generell keine Arbeitserlaubnis erhalten.

Betriebliche Berufsausbildungen können Asylsuchende ab dem vierten Monat beginnen, geduldete Flüchtlinge ab Erteilung der Duldung. Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden. Schulische Berufsausbildungen sind für Asylsuchende und Geduldete immer möglich und müssen nicht von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Sonja Fahrenholz wies auf die Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Flüchtlingen hin: Trainingsmaßnahmen bei einem Arbeitgeber, möglichst kombiniert mit Sprachförderung, Einstiegsqualifizierungen ohne Vorrangprüfung mit dem Ziel eine Ausbildung zu starten oder generell Eingliederungszuschüsse. Andreas Siever betonte die Notwendigkeit einer frühzeitigen Beratung. Es sei zudem ratsam schnell zu klären, ob vorhandene Qualifikationen von der IHK oder den Handwerkskammern anerkannt werden. Außerdem komme dem Erwerb berufsspezifischer Sprachkenntnisse in Deutsch eine hohe Bedeutung zu. Andreas Siever machte den Betrieben Mut, Flüchtlinge einzustellen, denn dies sei eindeutig auch eine Chance für die regionale Wirtschaft.

Aus der Praxis berichteten dann Gudrun Baensch von der Ölmühle Solling und Ralf Schwager vom Kaufhaus Schwager und dem Weserhotel. Beide beschäftigen seit Jahren Menschen aus unterschiedlichen Ländern und haben damit gute Erfahrungen gemacht. Sie konnten auch von eigenen Erlebnissen erzählen, die sie selbst als Ausländer während mehrjähriger beruflicher Aufenthalte in fernen Ländern gemacht hatten. Gudrun Baensch stimmte der bekannten Aussage der Bundeskanzlerin „Wir schaffen das“ voll zu. Ralf Schwager ergänzte den Satz zu einem „Wir müssen das schaffen“. Er sah diesbezüglich auch die Arbeitgeber in der Pflicht, die Flüchtlingen eine Chance geben müssten. Gudrun Baensch wies daraufhin, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln auch eine Bereicherung für das Betriebsklima sein können und man viel voneinander lernen könne.

Zum Abschluss der Veranstaltung berichtete Andreas Hölzchen, Leiter der Berufsbildenden Schulen Holzminden (BBS), von den Erfahrungen in den Sprachlernklassen der Schule. Der Bedarf und der Wunsch nach Bildung sei bei den jungen Flüchtlingen sehr groß. Für die 120 Schülerinnen und Schüler an der BBS stehe zunächst das Erlernen der deutschen Sprache an erster Stelle. Doch auch eine erste berufliche Orientierung werde ermöglicht. Teilweise nähmen die jungen Menschen mit Migrationshintergrund auch am Unterricht der Fachklassen teil. In einem Fall hätten die Mitschüler und Mitschülerinnen sogar Geld gesammelt, um einem Flüchtling die Teilnahme an einer Klassenfahrt zu ermöglichen. Befragt nach der Zukunftsperspektive und den Bleibeabsichten der Schülerinnen und Schüler im Landkreis Holzminden machte Andreas Hölzchen deutlich: “Wenn sich die jungen Leute hier aufgehoben fühlen, wollen sie sicherlich auch hierbleiben.“

Foto: Landkreis

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