Die Abfallwirtschaft erinnert: Metall- und Elektrogeräte nicht mehr zum Sperrmüll
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Freitag, 18. März 2016 07:43
Kreis Holzminden (red). Mit der neuen Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Holzminden sind mit dem Jahreswechsel einige Neuerungen in Kraft getreten: Ab sofort braucht man für Bereitstellung von Sperrmüll zur Abfuhr keine Sperrmüllmarken mehr aufzukleben - sie wurden abgeschafft.
Die Abholung von Sperrmüll bis zu einer Menge von ca. 4 Kubikmetern je Haushalt bleibt jedoch gebührenfrei. Die Termine für die Abfuhr sind mehrmals im Jahr eingeplant und im Entsorgungskalender für jeden Ort bzw. jede Straße zu finden. Die Sperrmüllsaison begann Ende Februar, seit dem wird nach den neuen Vorgaben Sperrmüll und Sperrschrott getrennt abgefahren.
Neu ist: Gegenstände mit hohem Metallanteil, Metallschrott, und Elektrogeräte gehören nicht mehr zum Sperrmüll, die Weser-Ith News berichteten bereits im vergangenen Jahr über die Veränderungen. Die getrennte Sammlung bzw. Verwertung dieser Materialien ist gesetzlich vorgeschrieben. Da die Verwertung eine deutlich höhere Priorität als die Beseitigung hat, werden diese Materialien jetzt in einer gesonderten Sammlung gezielt abgefahren. Die metallhaltigen Gegenstände und die Elektroaltgeräte werden in Zukunft auf Anforderung kostenlos abgeholt, sobald mehr als 10 kg je Anmeldung zusammen kommen. Beispiele für metallhaltige Gegenstände sind: Bürostühle, Wäscheständer, Bügelbretter, Kinderwagen, Lattenroste mit Metallrahmen, Tische mit Metallgestell, Gartengeräte und so weiter. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Gegenstände zum Sperrschrott zählen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen im Kundenservice und die Abfallberatung telefonisch für Fragen zur Seite.
Die Bestellung eines Abfuhrtermins kann per Internet, per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen. Anzugeben ist dabei der Ort der Abholung, die Art und Menge der abzuholenden Gegenstände sowie die Kontaktdaten zur Bekanntgabe des Abholtermins. Die angemeldeten Gegenstände werden spätestens vier Wochen nach der Meldung abgeholt. Der Abfuhrtermin wird spätestens eine Woche vorher mitgeteilt. Der Link zur Internetbestellung ist auf der Website www.entsorgungskalender-landkreis-holzminden.de zu finden. Telefonisch kann ein Abholtermin über 05531/707-139 erbeten werden. Mit der Kundenzeitung im November wurde zudem eine Anforderungspostkarte verteilt.
Zum Erreichen der Mindestmenge von 10 kg pro Anfahrtsstelle kann man sich gern auch mit seinem Nachbarn zusammentun. Zum Abholtermin sind die Gegenstände, wie beim Sperrmüll, zur Abholung an die Straße zu stellen. Die Abholung von sogenanntem Sperrschrott auf Abruf dient neben der besseren Erfassung auch der Vergrämung von Sperrmülldieben. Diese haben in der Vergangenheit neben viel Unruhe auch für so manchen herrenlosen Haufen Sperrmüll gesorgt, der dann zu Lasten der Allgemeinheit zu entsorgen war. Die Kolonnen von Lieferwagen sind darüber hinaus vielen Anwohnern seit Jahren ein Graus, fahren sie nicht selten auf der Suche nach Gegenständen, die sich gewinnbringend verkaufen lassen, von Früh bis Spät durch die Straßen.
Alte, zu entsorgende Kühlgeräte gehören nicht in den Sperrmüll. Sie können von der AWH auf Bestellung abgefahren werden. Dieser Service der AWH kostet 15,00 € pro Gerät, die bei der Abholung oder per Vorauskasse gezahlt werden können. Die gebührenfreie Alternative ist die Anlieferung aller metallhaltigen Gegenstände, Elektrogeräte und Kühlgeräte auf den Sammelplätzen der AWH. Hier sollen auch Elektrokleingeräte abgegeben werden, wie elektrische Zahnbürsten, Toaster, oder Mixer.
Foto: AWH