Gebührenbescheide der AWH werden versandt
- Details
- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Freitag, 12. Februar 2016 11:37
Das alles ist nicht, wie bisweilen behauptet wird, den doppelten Müllverträgen, sondern der Steigerung der allgemeinen Kosten, den immer umfangreicheren Aufgaben und dem Umstand des heftig gestiegenen Anfalls von Grüngut geschuldet. Der Anstieg der zu entsorgenden Grüngutmengen ist landesweit zu verzeichnen. Dieser Trend macht die Ausarbeitung und Umsetzung von zukunftsweisenden Entsorgungskonzepten für Grüngut notwendig. Die Abfallwirtschaft hat dazu ihr Pilotprojekt, Erzeugung von Humus und Mulch, erfolgreich begonnen und so einen Wertstoffkreislauf aus der Region für die Region initiiert.
Wenn man die Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben für die Entsorgung von Abfällen der letzten Jahrzehnte betrachtet, so ist das vergleichbar mit der Entwicklung von der Bronzezeit zum Industriezeitalter, allerdings im Zeitraffer. War damals noch die Deponierung der Abfälle fast ungetrennt in Schuttlöchern oder bei neueren Standorten in Deponien mit einer Basisabdichtung und Sickerwasserfassung üblich, so hat sich mit der gesetzlichen Vorgabe (TA Siedlungsabfall – TASi von 1993) ab 2005 die Ablagerung in herkömmlichen Hausmülldeponien ohne Vorbehandlung erledigt. Müllverbrennung wurde favorisiert. Mit Einführung des „Grünen Punktes“, des Dualen Systems, wurden erstmals im großen Stil die voluminösen Verpackungsabfälle aus den Restabfallbehältern ferngehalten. Heute ist die Trennung des Abfalls, der nicht in den gelben Säcken landet auch eine wesentliche Aufgabe der AWH. So muss die Fraktion „Holz“ heute in 4 verschiedenen Kategorien getrennt werden. Bauschutt wird je nach Belastung in verschiedene Klassen eingeteilt. Auch alte Elektrogeräte sind nicht alle gleich zu entsorgen – hier wird in 6 Fraktionen sortiertaufgeteilt und auch jede Sorte auf einem anderen Weg entsorgt. Ursache sind z.B. neue Gerätetypen wie Flachbildschirme oder demnächst Photovoltaik-Module.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist Grundlage des Handelns der AWH. Auch dieses Gesetz hat einen stetigen Wandel vollzogen vom ersten Abfallgesetz (AbfG) bis zum heutigen Stand finden sich diverse Versionen deren Vorgaben jeweils zeitnah umgesetzt werden mussten. Zusätzlich zu dem bundeseinheitlichen Rahmen sind auch Landesgesetze zu beachten. Dabei sind das nur die wesentlichen abfallrechtlichen Rahmen. Hinzu kommen weitere Vorgaben, die zwingend zu beachten und umzusetzen sind. Stellvertretend seien hier die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), das Elektrogesetz (ElektroG), die Bioabfallverordnung (BioAbfV), die Altholzverordnung (AltholzV), das Arbeitszeitgesetz (AbrZG), das Eichgesetz (MessEG) und Sicherheits- und Arbeitsschutz- und auch Vergaberichtlinien genannt.
Die steigenden Anforderungen an den Umgang mit Abfall haben in den vergangen Jahren Umorganisationen und Strukturveränderungen auch bei der AWH ausgelöst. Diese Änderungen waren vorwiegend von den Beschäftigten zu tragen. Das deutlichste Beispiel ist, dass auf den meisten Müllfahrzeugen neben dem Fahrer nur noch ein Lader mitfährt, wo in der Vergangenheit zwei Lader die Arbeit verrichtet haben. Eine Einsparung, die sich in dem ländlich strukturierten Weserbergland gerechnet hat. Viele weitere Änderungen waren oft für den Gebührenzahler nicht auf den ersten Blick zu sehen, andere konnten durch den Einsatz besserer und modernerer Technik zur Optimierung eingeführt werden. Aber die Möglichkeiten für Einsparungen durch innere Umorganisation und Optimierung sind nun erst einmal erschöpft.
Fakt ist, dass die AWH in den letzten Jahren mehr Ausgaben als Einnahmen hatte und dieses Defizit nun mit höheren Gebühren ausgleichen muss. Der Gebührenanpassung liegt eine Kalkulation zugrunde, die sich über einen Zeitraum von drei Jahren erstreckt. In diesem Zeitraum sollte, wenn die Grundlagen der Kalkulation nicht völlig von der Realität überholt werden, das Defizit ausgeglichen sein. Danach wird eine neue Kalkulation der Gebühren unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und Mengenströme, zur Neuberechnung aller Gebührensätze führen. Durch die eingenommenen Gebühren darf die AWH weder Gewinne noch Verluste erwirtschaften.
Zu guter Letzt ein paar Hinweise zu praktischen Abwicklung:
Da erfahrungsgemäß nach dem Versand der Gebührenbescheide eine Vielzahl von Nachfragen zu erwarten ist, bittet die Abfallwirtschaft um Verständnis, wenn es bei telefonischen Nachfragen zu Wartezeiten kommt. Der Gebühreneinzug selber erfolgt am 15.März im SEPA-Lastschriftverfahren. Änderungen der Kontoverbindung müssen daher der Abfallwirtschaft bis Ende Februar schriftlich mitgeteilt werden.