Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern – Verstärkte Kontrollen durch den Landkreis
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Donnerstag, 12. März 2015 08:29
Landkreis Holzminden (r). Vielerorts im Kreis wird das Osterfest nach altem Brauch mit dem Abbrennen eines Osterfeuers gefeiert. Seit Mitte Februar diesen Jahres gilt in Niedersachsen die neue Pflanzenabfallverordnung und regelt das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (vormals Brennverordnung). Um bei einem Brauchtumsfeuer nicht mit der Pflanzenabfallverordnung in Konflikt zu geraten, gilt es einiges zu beachten, da das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Rahmen eines Brauchtumsfeuers eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, für die ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro möglich ist.
Damit ein Brauchtumsfeuer genehmigt werden kann, muss es einen öffentlichen Charakter haben. Es hat also wie bei den großen Osterfeuern der Gemeinden, die oftmals durch die Feuerwehren ausgerichtet werden, für nahezu jedermann zugänglich zu sein. Der Brauch muss zudem in den letzten Jahren auch aktiv gelebt worden sein.
Auf den Feuern darf nur geeignetes Brennmaterial verwendet werden. Hierzu zählt grundsätzlich holzhaltiges Material. Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen oder anderer Abfall dürfen nicht verbrannt werden. Der Landkreis Holzminden wird die angemeldeten Feuer in diesem Jahr verstärkt hierauf überprüfen.
Die Brauchtumsfeuer sind bei den Gemeindeverwaltungen zu beantragen und in der Regel kostenpflichtig. Bei den Gemeinden können zudem weitere ortsabhängige Vorgaben zum Anlegen eines Osterfeuers erfragt werden.
Foto: kmü