Betreuungswesen, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht - Vorträge für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer auch in diesem Jahr
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Freitag, 26. September 2014 06:24
Oft stellt sich die Frage, wie wird eine Betreuung eingeleitet? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Betreuer? Wie kann ich eine Betreuung auch für mich selbst vermeiden? Daher bietet zum siebzehnten Mal die Betreuungsstelle des Landkreises Holzminden Vorträge für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer an, die zu einem festen Bestandteil im Betreuungswesen wurden.
Das Vortragsangebot richtet sich nicht nur an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, sondern eben auch an jene, die überlegen, eine Betreuungstätigkeit im rechtlichen Sinn auszuüben.
Am 20. November 2014 hält Helmut Kühn, Betreuungsrichter beim Amtsgericht Holzminden, eine Einführung in das Betreuungswesen. Am 27. November 2014 referiert Kirsten Jaeger, Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin, zum Thema „Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht“. Hierbei handelt es sich um die einzigen Vertretungsbefugnisse, die eine rechtliche Betreuung vermeiden. Deshalb sind alle angesprochen, auch jene, die keine ehrenamtliche Betreuung führen. Es werden auch die Vor- und Nachteile einer derartigen Vollmacht dargestellt.
Die kostenfreien Veranstaltungen finden im Bildungszentrum der Kreisvolkshochschule (Bahnhofstr. 31, Holzminden, Raum 201) statt; Beginn ist jeweils 18:00 Uhr. Eine Anmeldung wäre ratsam, insbesondere für die Veranstaltung am 27.11.2014 unter der o.a. Telefonnummer oder unter der E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wer sich jedoch vorab informieren möchte, kann das bei den Mitarbeitern der Betreuungsstelle unter der Tel.-Nr. 05531/707-331 zu den üblichen Sprechzeiten der Kreisverwaltung tun.
Foto: Archiv