Montag, 25.11.2024
Donnerstag, 12. Juni 2014 07:21 Uhr

Keine Warnweste im Auto? Ab dem 1. Juli folgt die Geldstrafe Keine Warnweste im Auto? Ab dem 1. Juli folgt die Geldstrafe

Landkreis Holzminden (mhn). Ob rot, orange oder gelb - im Notfall kann die leuchtende Warnweste leben retten. Bisher hatten Autofahrer keine Pflicht den möglichen Lebensretter im Auto zu haben, doch ab dem 1. Juli wird die Weste Pflicht auf deutschen Straßen. Wichtig ist, dass die Warnweste mit der DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013 versehen ist. Betroffen sind alle Pkw, Lkw und Busse, wobei gewerbliche Fahrzeuge bereits seit längerer Zeit dieser Pflicht unterliegen. Motorradfahrer bleiben vorerst ausgenommen. Unabhängig von der Anzahl der Personen im Auto ist ab dem 1. Juli somit das Mitführen einer Weste verpflichtend.

"Wer bei einem Verkehrsunfall ohne sichtbare Warnweste an den Kofferraum geht, handelt leichtsinnig. Idealer für die Aufbewahrung ist die Mittelkonsole oder aber das Seitenfach in der Tür. So kann jeder Insasse schon im Auto die Weste anziehen", erklärt Enke Enke von der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Wann ist die Weste genau zu tragen?

Wird das Kraftfahrzeug bei einer Panne oder sonstigen Gefahrensituation verlassen, muss künftig die Warnweste getragen werden. Folgt man dieser Anweisung nicht, droht ein Verwarngeld. Ebenso, wenn die Warnweste bei einer Fahrzeugkontrolle nicht dabei ist.

Foto: Alexandra Saake


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