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Freitag, 11. Oktober 2013 09:08 Uhr

Betreuung statt Entmündigung - Kursreihe für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer auch in diesem Jahr Betreuung statt Entmündigung - Kursreihe für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer auch in diesem Jahr

Holzminden (r). Seit 1992 werden vom Betreuungsgericht für Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr besorgen können, eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt. Im Landkreis Holzminden werden mittlerweile ca. 1.200 Personen rechtlich betreut; die Anzahl ist weiter steigend. Überwiegend werden für diese Personen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bestellt. Häufig sind die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer Angehörige.

Oft stellt sich die Frage, wie wird eine Betreuung eingeleitet? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Betreuer? Wie kann ich eine Betreuung auch für mich selbst vermeiden? Daher bietet die Betreuungsstelle des Landkreises Holzminden eine Vortragsreihe für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer an, die zu einem festen Bestandteil im Betreuungswesen geworden ist und dieses Jahr bereits zum sechzehnten Mal stattfindet. Die Vortragsreihe richtet sich nicht nur an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, sondern auch an Mitmenschen, die überlegen, eine Betreuungstätigkeit im rechtlichen Sinn auszuüben.

Am 31. Oktober 2013 beginnt die Veranstaltungsreihe mit einer Einführung in das Betreuungswesen im Landkreis Holzminden durch Herrn Helmut Kühn, Betreuungsrichter des Amtsgerichts Holzminden.

Am 07. November 2013 hält Frau Regine Brockmann, Rechtspflegerin beim Amtsgericht Holzminden, einen Vortrag, der die Betreuung aus Sicht der Rechtspflegerin beleuchtet. An diesem Abend findet auch ein Vortrag durch den Polizeihauptkommissar Alfred Sauer statt, mit dem Thema „ Polizei Dein Freund und Helfer - Kontakte und Aufklärung“.

Am 14. November 2013 lautet das Thema „Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht“. Hierbei handelt es sich um die einzigen Vertretungsbefugnisse, die eine rechtliche Betreuung vermeiden. Deshalb sind alle angesprochen, auch diejenigen, die keine ehrenamtliche Betreuung führen. Es werden hier auch die Vor- und Nachteile einer derartigen Vollmacht dargestellt. Referieren wird die Rechtsanwältin Kirsten Jaeger, die auch als Berufsbetreuerin tätig ist. 

Am 21. November 2013 möchte Frau Eva-Maria Ferber, Pflegedienstleitung des Seniorenzentrums Niedersachsentor in Lauenförde, über das Thema „Die Angst vor dem Pflegeheim“ sprechen. Frau Ferber wird über die Pflege und den Wohnstandart in Einrichtungen der Altenhilfe referieren.

Am 28. November 2013 stehen die Leistungen der Pflegeversicherung sowie Hilfsmöglichkeiten durch die häusliche Krankenpflege im Mittelpunkt. Referieren werden an diesem Abend Frau Isabell Schwab, Pflegefachkraft der AOK, und Frau Ulrike Schilcher, Ambulanter Pflegedienst Dormann und Steppat, Boffzen. 

Beim Thema „Betreuung“ werden auch Fragen aus dem Sozialhilferecht gestellt, insbesondere zur Finanzierung der Kosten für das Pflegeheim. Am 05. Dezember 2013 soll daher das Thema „Sozialhilfe zur Bestreitung von Heimkosten und zur Sicherung des Lebensunterhalts in Einrichtungen“ vorgestellt werden. Es wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Bereiches Hilfe zur Pflege beim Landkreises Holzminden referieren.

Am 12. Dezember 2013 geht es abschließend um den Umgang mit psychisch kranken Betreuten. Der Arzt Thorsten Thielke, Leiter des sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises Holzminden, wird Fallbeispiele analysieren. Eigene Konfliktprobleme können ebenfalls anonymisiert vorgetragen und diskutiert werden.

Alle Veranstaltungen beginnen um 18.00 Uhr im KVHS Bildungszentrum, Bahnhofstr. 31 in Holzminden, Raum 201. Die Veranstaltungen sind kostenfrei und können auch einzeln besucht werden. Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen ist nicht erforderlich, wäre jedoch für die Veranstaltung am 14. November 2013 ratsam. Wer sich jedoch vorab informieren möchte, kann das bei den Mitarbeitenden der Betreuungsstelle Tel.-Nr. 05531/707-331 oder 05187-301062 zu den üblichen Sprechzeiten der Kreisverwaltung tun.


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