Dichtigkeitsprüfung von Jauche-, Gülle- und Silagesickersäfte–Anlagen (JGS-Anlagen)
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Montag, 13. Februar 2017 07:23
Dies sind Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften. Sie müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor Verunreinigung erreicht wird.
Im vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Rahmen müssen alle JGS-Anlagen im Landkreis Holzminden erfasst, dokumentiert und ggf. geprüft werden. Hierzu werden die entsprechenden Betriebe persönlich angeschrieben.
Die Anschreiben werden in drei Intervallen ab dem 17.01.2017 für die Samtgemeinden Bevern und Bodenwerder-Polle, ab dem 01.08.2017 für die Samtgemeinde Boffzen, den Flecken Delligsen und die Stadt Holzminden und ab 01.12.2017 für die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, von der Unteren Wasserbehörde, versendet.
Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Ebenso sind alle Änderungen an JGS-Anlagen anzeigepflichtig. Einbau- und Instandsetzungsarbeiten von JGS-Anlagen dürfen nur von Fachbetrieben ausgeführt werden. Bestimmte Anlagen unterliegen der einmaligen oder wiederkehrenden Prüfpflicht durch Sachverständige.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des LK Holzminden. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Howind, Tel.: 05531/ 707-288, als Ansprechpartner zur Verfügung.