Montag, 25.11.2024
Freitag, 03. Juni 2016 16:44 Uhr

5. Verhandlungstag: „Ich stell mich oder ich hänge mich weg!“ – Vor Prozessende schildern letzten Zeugen die ersten Vernehmungen nach Martins Festnahme 5. Verhandlungstag: „Ich stell mich oder ich hänge mich weg!“ – Vor Prozessende schildern letzten Zeuge

Hildesheim/Holzminden (kp). Es war ein kurzer fünfter Verhandlungstag. Drei Zeugen, darunter der Leiter der Mordkommission Hafen sowie eine Polizeibeamtin und ein Polizeibeamter, die Martin anfänglich vernommen hatten, mussten im Zeugenstand aussagen.

Am 31. Dezember 2015 befindet sich der Kriminalhauptkommissar, Zeuge 2, auf Spurensuche im Landkreis Holzminden. Dann erfolgt ein Funkspruch: In der Polizeistation Stadtoldendorf hat sich jemand gestellt. Der Polizist fährt umgehend los. Im Zeugenstand sagt er aus, dass er bereits beim ersten Anblick Martins gewusst hatte, dass dieser die Person auf dem Phantombild sein musste. Er wird ins Polizeikommissariat nach Holzminden überführt. Dort soll die erste Vernehmung stattfinden: „Die erste Vernehmung war sehr langwierig. Der Angeklagte fing immer wieder an zu weinen, war apathisch und niedergeschlagen.“ Irgendwann muss die Vernehmung abgebrochen werden.

Bereits in der ersten Vernehmung gibt Martin an, viele Wissenslücken zu haben: „Wir waren uns nicht sicher, ob er uns das alles nur vorspielt – wir waren uns während der Vernehmung einfach nicht sicher!“

Der Leiter der Mordkommission Hafen, Zeuge 3, bestätigte diesen anfänglichen Eindruck: „Mein erster Eindruck war – Der macht uns was vor!“ Dennoch hält der erfahrene Polizist es mittlerweile für denkbar, dass der Angeklagte viele Teile seiner Tat verdrängt habe, da diese ihn selbst zu sehr erschüttert haben könnte. „Es ist durchaus möglich, dass er erst Tage später richtig realisiert hat, was er tat, weil er völlig konsterniert war“, erwidert der letzte Zeuge die Frage des vorsitzenden Richters, „nach 30 Jahren Berufserfahrung meine ich zu wissen, dass seine Verhaltensweisen während der Vernehmungen nicht gespielt waren“.

Über Martins Verhaltensweisen während der Vernehmungen weiß die erste Zeugin umfangreicher zu berichten. Die Polizeikommissarin konnte eine Verbindung zu ihm aufbauen. Ihr sollte er später auch anvertrauen, für die Tat verantwortlich gewesen zu sein. Hatte er in der ersten Vernehmung durch den zweiten Zeugen suggeriert, Katrin und seine Wege hätten sich rechtzeitig getrennt, sagte er der Kommissarin: „Ich muss es gewesen sein, ich war doch mit ihr unterwegs. Ich hatte keinen Grund. Ich habe die Kontrolle verloren und sie hat das Bewusstsein verloren.“ Martin habe immer wieder geweint, gezittert und um Zigarettenpausen gebeten.

In der JVA bekommt der Angeklagte psychische Hilfe, die er sich dort selbst gesucht hat. Während der Gespräche kommen hin und wieder ein paar Erinnerungen an die Tatnacht. Wenn ihm was einfällt, egal was, soll er die Polizeikommissarin anrufen, zu der er mittlerweile Vertrauen aufgebaut hat. Es kommt nicht selten vor, dass Martin sich bei ihr entschuldigt, weil er Angst hat, dass seine neugewonnenen Erinnerungen für ihre lange Anreise in die JVA nicht wichtig genug seien. Irgendwann soll er ihr gesagt haben, dass er lange weggesperrt werden müsse, damit sowas nie wieder passiert. Das Gericht: „Was hat der Angeklagte Ihnen gesagt, warum er damals zur Polizei gegangen ist?“ Die Zeugin: „Ich stelle mich oder ich hänge mich weg!“

Nach der persönlichen Einschätzung gefragt, wie sich Martins Tötungsabsicht nach den ersten Vernehmungen abzeichnete, sollte der Tod durch die Stiche herbeigeführt werden, so der Leiter der Mordkommission. Die ersten Vernehmungen hatten den Anschein, als ging Martin bei dem Opfer von einer Bewusstlosigkeit nach dem Würgen aus, sodass er zustach, um sie zu töten. Das Urteil – Mord oder Totschlag – wird am 16. Juni erwartet.

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