3.Tag im Prozess "Hafenmord": Deutet jetzt doch alles auf Totschlag hin?
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Sonntag, 29. Mai 2016 12:59
Einen scheinbar ersten Schritt in eine Richtung könnte mit der Aussage des Rechtsmediziners getan worden sein. Dieser bestätigte im Zeugenstand gewisse Aussagen des Angeklagten, die aufgrund vieler vorgebrachter Wissenslücken schwer einzuordnen waren.
Die möglicherweise wichtigste Übereinstimmung: Martin erzählte am ersten Verhandlungstag, dass er Katrin bereits durch das Würgen töten wollte. Er habe so stark und so lange zugedrückt, bis ihn seine Kräfte verlassen hätten. Als er von ihr abließ, dachte der Angeklagte nach eigenen Aussagen, dass Katrin bereits tot sei - Katrin lebte allerdings noch. Sie starb in Folge der Stiche und des Blutaustritts.
Die Staatsanwaltschaft hingegen geht davon aus, dass Martin Katrin vorsätzlich mit den Stichen töten wollte, um die vorangegangen Misshandlungen zu vertuschen. Nun sagte der Leitende Oberarzt im Institut für Rechtsmedizin, Dr. Detlef Günther, im Zeugenstand aus, dass es für einen Laien durchaus hätte den Eindruck machen können, Katrin bereits durch das Würgen getötet zu haben.
Schläge, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, soll es auch nicht gegeben haben. Dennoch sei laut Rechtsmedizin die Gewalteinwirkung durch das Würgen so groß gewesen, dass Katrin durchaus auch an dessen Folgen hätte sterben können - ohne die zusätzlichen Stiche. Das Gehirn sei bereits von der Sauerstoffzufuhr abgetrennt gewesen, selbst als Martin von ihr abließ, da die Gewalteinwirkung den Kehlkopf und die Halsschlagader zu stark beschädigt hatte.
Die Obduktion des Leichnams dauerte mit knapp drei Stunden verhältnismäßig lang, „aufgrund der Vielzahl an Verletzungen, die die Tote aufwies“. Außerdem konnte bei Katrin ein Alkoholblutwert von 2,41 Promille nachgewiesen werden. Der Tod sei letztendlich durch eine Kombination der massiven Verletzungen eingetreten. Nach dem Würgen erfolgten die Stiche.
Der daraus resultierende Blutaustritt gelang in die Atemwege und blähte die Lungen auf. Der Beweis dafür, dass Katrin zu diesem Zeitpunkt noch gelebt haben muss. Außerdem verlor das Opfer so viel Blut, dass sich nach dem Eintreten des Todes kaum sichtbare Leichenflecken gebildet hatten. Hatte das Würgen schon eine lebensbedrohliche Verletzung zur Folge, ließen die anschließenden Stiche das Opfer ersticken und verbluten. Die Verhandlung wird am 2. Juni fortgeführt und hält wieder eine lange Zeugenliste bereit.