Montag, 25.11.2024
Donnerstag, 18. Februar 2016 06:41 Uhr

Der Rechtsstreit zwischen Wasserverband und Bürgerinitiativen: Die Chronologie einer unendlichen Geschichte - Teil IV: Zwei weitere Prozesse und der Status Quo Der Rechtsstreit zwischen Wasserverband und Bürgerinitiativen: Die Chronologie einer unendlichen Geschichte -

Stadtoldendorf/Dielmissen (kp). Im Januar 2014 ließen die Bürgerinitiativen verlautbaren, eine nächste Klage vor dem Landgericht Hildesheim vertreten zu wollen. Die Gründe dafür hatten sich längst abgezeichnet: Es ging um die für 2013 abermals angesetzten Grundentgelterhöhungen auf 144 Euro, um die erhöhten Abwassergebühren, die sich mit 9.09 Euro pro Kubikmeter fast verdreifacht hatten und immer noch um die nicht vorhandene Transparenz bei den Kostenkalkulationen auf Seiten des Wasserverbandes.

Im März desselben Jahres zählte die Bürgerinitiative in Stadtoldendorf bereits fast 300 Mitglieder. Zusammen mit den Bürgerinitiativen aus Polle und Hehlen kämpften insgesamt bereits gut 500 Mitglieder für die Gebührengerechtigkeit. Diese 500 Mitglieder waren es auch, die im März eine Zivilklage gegen den Wasserverband in Hildesheim haben einreichen lassen. Die „erfolgversprechende“ Einschätzung auf einen Klageerfolg durch Bernd Schuster sollte seine Richtigkeit behalten. Das Landgericht Hildesheim beanstandete abermals die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen des WVIW und erklärte ergänzend zu dem vorangegangenen Urteil auch die Gebührenerhebung ab 2013 für unbillig. Mit der vom Hildesheimer Landgericht stattgegebenen Klage der Bürgerinitiativen wurde die bereits vierte Niederlage des Wasserverbandes vor Gericht besiegelt.

Kurz vor dem Urteilsspruch gingen in der Alt-Samtgemeinde vereinzelt Abschlagszahlungen in die Haushalte ein. Am 24. April 2014 erklärte der Wasserverband hinsichtlich des Hildesheimer Urteils, beim Oberlandgericht Celle in Berufung zu gehen. Im Juni entsendete der WVIW weiterhin Abrechnungsbescheide über das erhöhte Grundentgelt sowie Abwasserkosten an die Kunden, obgleich die Kostenkalkulation drei Monate zuvor für unbillig erklärt worden war. Zwischenzeitlich forderte das OLG Celle weitreichende Einblicke in die Kostenkalkulationen des Wasserverbandes für die letzten Jahre. Mehrere Anträge auf Fristverlängerungen durch den WVIW verzögerten die Gerichtsverhandlungen, sodass ein Urteilsspruch frühestens im zweiten Quartal des Jahres 2015 zu erwarten war.

Im Laufe des Jahres 2014 wurde zudem bekannt, dass die Landeskartellbehörde Hannover ebenfalls hinsichtlich des möglichen Missbrauchs wegen zu hoher Abwassergebühren ermittelt. Die Tatsache, dass nach einer Rückzahlung eine Gebührenerhöhung um nahezu 300 Prozent, von 3,80 Euro auf 9.09 Euro pro Kubikmeter, stattgefunden hatte, würde den Verdacht des Missbrauchs zulassen.

Im Dezember 2014 sollten die ersten Konsequenzen auf den Wasserverband treffen: Der WVIW kündigte seinem langjährigen Geschäftsführer Henning Stegie. Zudem folgte Bernd Kaussow dem Verbandsvorsteher Günther Klenke, der sich gegen eine weitere Amtszeit seinerseits aussprach.

Am 26. Juni 2015 wies das Oberlandgericht Celle die Berufung des Wasserverbandes ab und bestätigte das Hildesheimer Urteil im vollen Umfang. Aus dem Urteil: „Das Landgericht hat der Klage mit dem angefochtenen Urteil stattgegeben, weil die AEB auch in der ergänzten Fassung nach wie vor dem Transparenzgebot nicht genüge“ und weiter, „Die zulässige Berufung ist unbegründet. Die nach der Entgelterhöhung zum 1. Januar 2013 erhobenen Tarife des Beklagten sind unbillig.“

Die Bürgerinitiative forderte nun anschließend in einem kompromissorientierten Gespräch mit dem Wasserverband die frühere Grundgebühr von 60 Euro. Die 144 Euro sollten rückwirkend gestrichen sowie eine komplette Neukalkulation für den Zeitraum 2013 bis 2017 vorgelegt werden.

Im November 2015 wurde bekannt, dass der WVIW mit Andreas Hübel nach gescheiterten Vertragsgesprächen ein weiteres Mal den Geschäftsführer innerhalb kurzer Zeit verlieren würde. Hübel hatte als Nachfolger von Stegie vorrübergehend das Amt des Geschäftsführers übernommen. Fortan sollten Gespräche mit den Stadtwerken Holzminden vereinbart werden, welche für eine mögliche Geschäftsführung in Betracht gezogen wurden.

Im Dezember 2015 wurde auf Seiten des Wasserverbandes eine Verbandsversammlung samt der Vertreter der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf einberufen, um zu entscheiden, dass der WVIW das zu viel eingezogene Geld gänzlich zurückerstatten würde. Für den Bereich Stadtoldendorf, Polle und Bodenwerder würde dies den Zeitraum von 2013 bis 2015 betreffen. Insgesamt wurde eine Rückerstattungssumme von 3,6 Millionen Euro berechnet, die fortan als Verlust verbucht und zukünftig nicht in neukalkulierte Abwassergebühren fließen soll.

In der Samtgemeinderatssitzung vom Januar 2016 wurde innerhalb der Ratsmitglieder und der Verwaltung der Kompromiss gefasst, die zukünftigen Wirtschaftspläne über Entgelte und Abwasser in öffentlichen Sitzungen durch den WVIW vorstellen zu lassen, um anschließend darüber beraten zu können. Wolfgang Anders, Samtgemeindebürgermeister und Vorstandsmitglied des WVIW, kommentierte diese Entscheidung mit „Mehr Transparenz geht nicht!“

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