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Mittwoch, 17. Februar 2016 06:39 Uhr

Der Rechtsstreit zwischen Wasserverband und Bürgerinitiativen: Die Chronologie einer unendlichen Geschichte - Teil III: Rückerstattungen, Gebührenneukalkulationen und anhaltende Unstimmigkeiten Der Rechtsstreit zwischen Wasserverband und Bürgerinitiativen: Die Chronologie einer unendlichen Geschichte -

Stadtoldendorf/Dielmissen (kp). Nach dem Hildesheimer Urteilsspruch am 27. Februar 2013, welcher der Klage der Bürgerinitiative gegen hohe Abwassergebühren in Stadtoldendorf stattgegeben hatte, beschloss der Wasserverband in einer Vorstandssitzung nicht in Berufung zu gehen. Darüber hinaus fasste der Wasserverband den für viele überraschenden Entschluss, die vom Gericht für unbillig erklärte Gebührenerhebung für den Zeitraum 2009 bis 2012 nicht nur an die Kläger sondern auch an die Nichtkläger der Alt-Samtgemeinde Stadtoldendorf zurückzahlen zu wollen.

Um dieser beschlossenen Maßnahme Folge leisten zu können errechnete der Wasserverband einen Rückerstattungswert von insgesamt zwei Millionen Euro. Dieser an sämtliche Gebührenzahler zurückzuerstattende Wert hätte allerdings deutliche Auswirkungen auf kommende Gebührenkalkulationen. Das Gefühl, dass der Gebührenzahler seine eigene Erstattung selbst finanzieren müsse, sollte sich gegen Ende des Jahres 2013 erhärten. Bernd Schuster, Sprecher der Bürgerinitiative, ließ unmittelbar nach der Ankündigung des Wasserverbandes verlautbaren, die Kostenneukalkulationen genauestens beobachten zu wollen. Doch zu einer auch vom Gericht angeforderten Transparenz kam es nicht.

Die ersten Rückerstattungen gingen Mitte April 2013 an einen Teil der Kläger. Die Rückzahlungsrechnungen beinhalteten für die Bürgerinitiative vor allem eine große Unstimmigkeit. Die alten Rechnungen vom Zeitraum 2009 bis 2012 seien zwar neu abgerechnet worden, hätten allerdings nicht ihre Gültigkeit verloren. Die bei den Klägern eingegangenen Rückzahlungsrechnungen wurden lediglich als Ergänzung zur alten Rechnung deklariert. Mit der Begründung des Wasserverbandes, das Gerichtsurteil beziehe sich ausschließlich auf den Zeitraum bis 2012, wurden für die Folgejahre ab 2013 die von der Bürgerinitiative beanstandeten Grundentgelte von 144 Euro weiterhin eingezogen.

Zwischenzeitlich schlossen sich die beiden Bürgerinitiativen aus Stadtoldendorf und Polle zusammen, um künftig gemeinsam für gerechte Abwassergebühren einzutreten. Hinzu folgte am 29. Mai 2013 die Gründung einer dritten Bürgerinitiative in Hehlen unter der Leitung von Manuele Rosenburg, „um den Wasserverband dazu zu bringen, die 144 Euro endlich transparent zu machen“.

Bis zum Oktober 2013 zahlte der Wasserverband lediglich an die Kläger die für die Alt-Samtgemeinde versprochene Rückerstattung aus. Diese Summe belief sich auf circa 60.000 Euro. Der Rest sollte durch einen Kredit finanziert werden, welcher vom Landkreis Holzminden hätte abgesegnet werden müssen. Der Landkreis war sich unsicher und verlagerte das Problem ins Umweltministerium, die den Sachverhalt prüfen sollten: Ausgang unklar.

Der Wasserverband wurde indes nicht müde zu betonen, welch deutliche Preiserhöhung die angestrebte Rückzahlung von insgesamt zwei Millionen Euro hätte. Bernd Schuster hingegen stand der Kalkulation von zwei Millionen Euro stets skeptisch gegenüber. Zu willkürlich sei der Wasserverband zuvor mit seinen Zahlen vorgegangen. Die Summe des anberaumten Millionenbetrags sei mit zu vielen Fragezeichen verbunden. Währenddessen schien die Rückerstattung der Restgelder in weite Ferne gerückt zu sein, sodass sich auf Seiten der Bürgerinitiative die Frage stellte, inwiefern eine Gebührenerhebung ohne vorherige Erstattung zweck- und rechtmäßig sei.

Um die nun leeren Kassen des Wasserverbandes zu füllen, entschied sich der Vorstand zum Ende des Jahres 2013 dazu, neben der Einführung einer Niederschlagsabwassergebühr auch den Kubikmeter Abwasser von bisher 3,80 Euro auf 9,09 Euro zum Anfang des Jahres 2014 zu erhöhen. Die anfangs bereits aufgekommene Befürchtung, der Wasserverband könne seine Kostenneukalkulation so aufstellen, dass die Rückgelderstattungen am Ende vom Kunden selbst finanziert werden könnten, sollte sich mit dem neuen Zahlenwerk des WVIW bestätigen.

Im vierten Teil:

Zwei weitere Prozesse sollten den bisherigen Höhepunkt der Auseinandersetzung zwischen mittlerweile drei zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen für Abwassergerechtigkeit und dem Wasserverband führen. Wie ist der Status Quo? Wie sehen die politischen Konsequenzen aus?

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