Montag, 25.11.2024
Mittwoch, 03. Februar 2016 10:05 Uhr

Einleitung von Bußgeldverfahren! Testkäufe im Flecken Delligsen und Grünenplan Einleitung von Bußgeldverfahren! Testkäufe im Flecken Delligsen und Grünenplan

Delligsen (red). Für minderjährige Jugendliche wird es zunehmend leichter, in einigen Geschäften hochprozentigen Alkohol zu erwerben. Aus diesem Grund werden in Begleitung der Fachkraft für Jugendschutz des Landkreises Holzminden und in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei sowie dem Präventionsrat Testkäufe durchgeführt. Es ist eine ernüchternde Bilanz, die von der Jugendschutzbeauftragten Esra Ates gezogen werden muss: Trotz des 3. Durchlaufs sind keine zufriedenstellenden Ergebnisse vorzeigbar. Zwei Testkäuferinnen im Alter von 16 und 17 Jahren suchten insgesamt sechs verschiedene Geschäfte auf. Die Jugendlichen versuchten dann, verbotenerweise brandweinhaltigen Alkohol zu kaufen. Leider mit Erfolg. Immer noch verkaufen zu viele Verkaufsstellen hochprozentigen Alkohol an minderjährige Jugendliche. Die Hälfte der getesteten Geschäfte fiel bei der Testaktion durch. Unter den Getesteten befanden sich Supermärkte, Getränkemärkte und Tankstellen. Durch den Verkauf haben sie nicht nur den Jugendschutz missachtet, sondern auch rechtswidrig gehandelt. Unmissverständlich ist die Abgabe von Alkohol an Minderjährige im § 9 des Jugendschutzgesetzes geregelt. Die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln ist an Menschen unter 18 Jahren verboten. Andere alkoholische Getränke wie z. B. Wein, Bier o.ä. dürfen an unter 16-jährige nicht abgegeben werden. Jeder Erwachsene und somit auch das Verkaufspersonal sowie die Verkaufsstellen stehen in der Verantwortung und sind verpflichtet sich an die Vorgaben zu halten. Unbegreiflich ist vor allem das Verhalten des Kassenpersonals. Obwohl moderne Kassenanlagen akustische Geräusche verursachen und den Hinweis auf das entsprechende Alter geben, werden nur unregelmäßig Ausweise verlangt oder das Alter nicht berechnet. Nun müssen sie mit der Konsequenz rechnen, dass gegen die Personen, welche rechtswidrig gehandelt haben, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.

Für das Kassenpersonal bedeutet dies eine Bußgeldhöhe bis zu 300 Euro, wenn die Gewerbebetreibenden nachweisen können, diese auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hingewiesen bzw. geschult zu haben. Ist dies nicht der Fall wird die betreffende Verkaufsstelle mit der fünffachen Summe bedacht. Das enttäuschende Ergebnis zeigt, dass die Verkaufsstellen auch weiterhin mit Testkäufen auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Bei Fragen zum Umgang mit dem Jugendschutz können sich unsichere Verkäufer, Veranstalter, Eltern und Interessierte jederzeit an die Kreisjugendpflege wenden.

Foto: Landkreis Holzminden


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