Montag, 25.11.2024
Mittwoch, 27. Januar 2016 10:01 Uhr

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Schnell noch die Krankenversicherung kündigen Verbraucherzentrale Niedersachsen: Schnell noch die Krankenversicherung kündigen

Region (red): Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge erhöht. Verbraucher, die die Kasse wechseln möchten, können noch bis Ende Januar von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Denn je nach Einkommen und Beitrag der bisherigen Kasse sind dadurch jährlich bis zu 500 Euro Ersparnis möglich. „Jeder gesetzlich Versicherte hat die Möglichkeit, die Kasse zu wechseln, sobald diese ihren Zusatzbeitrag erhöht. Der Gesetzgeber hat dazu ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt“, sagt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachen. Die Kündigung muss dazu bis Ende des Monats bei der Krankenkasse sein.

Verbraucher, die schon länger als 18 Monate bei ihrer Kasse versichert sind, können jederzeit die Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen, unabhängig vom Sonderkündigungsrecht. Bei einer Entscheidung für oder gegen eine Kasse sollten Versicherte Faktoren wie Beratung, Service, Erreichbarkeit und zusätzliche Satzungsleistungen prüfen. Hier können sich die Leistungen der einzelnen Krankenkassen deutlich unterscheiden. Bei Fragen rund um den Kassenwechsel können sich Versicherte in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale informieren und beraten lassen. Orte und Öffnungszeiten unter: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratungsstellen

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