Verbraucherzentrale Niedersachsen: Schnell noch die Krankenversicherung kündigen
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Mittwoch, 27. Januar 2016 10:01
Verbraucher, die schon länger als 18 Monate bei ihrer Kasse versichert sind, können jederzeit die Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen, unabhängig vom Sonderkündigungsrecht. Bei einer Entscheidung für oder gegen eine Kasse sollten Versicherte Faktoren wie Beratung, Service, Erreichbarkeit und zusätzliche Satzungsleistungen prüfen. Hier können sich die Leistungen der einzelnen Krankenkassen deutlich unterscheiden. Bei Fragen rund um den Kassenwechsel können sich Versicherte in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale informieren und beraten lassen. Orte und Öffnungszeiten unter: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratungsstellen