Montag, 25.11.2024
Freitag, 13. November 2015 11:46 Uhr

Sorge um das Kindergeld in 2016 – Alles unbegründet Sorge um das Kindergeld in 2016 – Alles unbegründet

Region (mhn). Wer zu Beginn des Jahres 2016 nicht umgehend seine Steuer-Identifikationsnummer der Familienkasse mitteilt, dem könnte das Kindergeld bis zur Einreichung dieser Nummer verwehrt werden – dieses Gerücht hält sich zur Zeit hartnäckig und sorgt für teilweise panische Diskussionen. Warum keine Panik aufkommen sollte, erklärt die Redaktion nachfolgend.

In einer schriftlichen Pressemitteilung hat die Bundesagentur für Arbeit bekannt gegeben, dass Eltern vom kommenden Jahr an beim Kindergeldantrag der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer mitteilen müssen.

Kindergeld weg bei Nichteinhaltung?

Das Wichtigste einmal vorweg: 2016 gilt als Übergangsjahr, womit der Anspruch auf Kindergeld nicht umgehend erlischt, wenn die Steuer-Identifikationsnummer nicht sofort übermittelt wird. Dementsprechend heißt es: "Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden."

Dennoch sollten Eltern diese Nummer umgehend übermitteln. Erst 2017 drohen Konsequenzen, wie die Unterbrechung der Zahlung sowie eine möglichen Rückzahlung des Kindergeldes rückwirkend vom 1. Januar 2016. Dies würde viele Familien hart treffen.

Die Steuer-Identifikationsnummer

Diese Nummer wurde 2008 eingeführt und entspricht einer digitalen Lohnsteuernummer, die beispielsweise auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder im Einkommensteuerbescheid zu finden ist.

Dementsprechend empfiehlt es sich, diese Nummer schnellstens zu übermitteln, um etwaigen Konsequenzen besser aus dem Weg zu gehen. Bei Fragen können Eltern die Familienkasse unter einer kostenlosen Service-Rufnummer – 0800/ 4 5555 30 in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr anrufen.

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