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Dienstag, 18. Juli 2017 12:17 Uhr

Begleitetes Fahren ab 16? Vorstoß aus Niedersachsen Begleitetes Fahren ab 16? Vorstoß aus Niedersachsen

Niedersachsen (red). Niedersachsen wird in seinem Vorstoß zum Begleiteten Fahren ab 16 vom Bund unterstützt. Das hat Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies am Montag am Rande eines Termins in Laatzen gesagt.

„Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt steht unserer Idee zum Begleiteten Fahren ab 16 aufgeschlossen gegenüber", sagte Lies. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Niedersächsischen Fahrlehrerverbandes, Dieter Quentin, und dem ADAC Vorstandsmitglied für Verkehr, Bernward Franzky, besuchte Lies heute ein Fahrsicherheits-Training für Fahranfänger des ADAC Fahrsicherheits-Zentrums Hannover / Laatzen.

Minister Olaf Lies: „2004 hat Niedersachsen gegen viele kritische Stimmen das Modellprojekt Begleitetes Fahren mit 17 initiiert. Inzwischen ist daraus eine bundesweite Erfolgsstory geworden. Die Unfälle in der Altersgruppe der 18- bis 25-jährigen sind deutlich zurückgegangen. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt und wollen den BF 16. Eine Ausweitung auf eine längere Zeit des begleitenden Fahrens wird das Unfallrisiko weiter reduzieren. Mehr Zeit zum Üben bedeutet am Ende auch mehr Sicherheit. Niedersachsen wird mit dem Projekt BF 16 erneut eine Vorreiterrolle einnehmen auch wenn klar ist: Alleine fahren dürfen die Fahranfänger erst mit 18."

„Der ADAC hat BF 17 von Anfang an aktiv unterstützt. Das Unfallrisiko konnte durch das begleitete Fahren wirksam reduziert werden. Darüber hinaus bietet das Monitoring für viele Junge Fahrer die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten bereits in der Begleitphase weiterzuentwickeln und zu trainieren. Mit der Verlängerung der Begleitphase wird diesem positiven Effekt Rechnung getragen", sagt Bernward Franzky, Vorstandsmitglied für Verkehr des ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt e.V..

Dieter Quentin, Fahrlehrerverband Niedersachsen e.V.: „Das ‚Begleitete Fahren' ist die preiswerteste und effektivste Maßnahme zur Unfallreduktion von Fahranfängern. Je länger die Begleitphase dauert, umso wirkungsvoller ist sie. Darum müssen wir uns für ein „Begleitetes Fahren ab 16" einsetzen."

Hintergrund

Im letzten Jahr waren in Deutschland gut 381 000 Pkw-Fahrer an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt. Rund 211 000 Pkw- Fahrer, das sind 55,4 % hatten den Unfall auch verschuldet: Bei den unfallbeteiligten Pkw-Fahrern im Alter von 18 bis 20 Jahren wurden mehr als zwei Drittel (69,9 %) als Hauptverursacher eingestuft. (Quelle: Statistisches Bundesamt) Niedersachsen hat das Begleitete Fahren ab 17 (BF 17) 2004 als Modellprojekt eingeführt. 2006 erfolgte eine dauerhafte Umstellung auf Bundesrecht. 2013 hat sich der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag für eine Verlängerung des Begleitzeitraums ausgesprochen.

Grundlage für diese Empfehlung war ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Wirksamkeit nationaler und internationaler Maßnahmen zur Erhöhung der Fahranfängersicherheit. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass der positive Effekt des BF 17 durch eine Ausdehnung der Altersgrenzen und damit Verlängerung der Begleitphase noch vergrößert werden könne. Für eine Ausweitung ist eine Änderung der EU-Gesetzgebung zwingend erforderlich. Derzeit ist europaweit das Mindestalter auf 17 Jahre festgelegt und in der Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG geregelt.

Am 23.01.2017 verständigten sich die Teilnehmer eines vom Niedersächsischen Verkehrsministeriums initiierten Runden Tisches darauf, das Bundesverkehrsministerium zu bitten, gegenüber der EU-Kommission auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hinzuwirken, damit Niedersachsen einen entsprechenden Modellversuch durchführen kann. Teilnehmer des Runden Tisches waren: Das Nds. Verkehrsministerium, das Nds. Ministerium für Inneres und Sport, der Nds. Fahrlehrerverband, die Nds. Landesverkehrswacht, der ADAC sowie die Technische Prüfstelle der TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG.

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