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Mittwoch, 21. März 2012 13:37 Uhr

Bekanntmachung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf - Anmeldung von Schulanfängern für das Schuljahr 2013/14 Bekanntmachung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf - Anmeldung von Schulanfängern für das Schuljah

Gemäß § 64 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2013 das sechste Lebensjahr vollenden, im Schuljahr 2013/14 schulpflichtig (Geburtstermine bis zum 01.10.2007). Die Eltern dieser Kinder werden hiermit aufgefordert, ihre Kinder für den Schulbesuch anzumelden. Eltern erhalten hierzu im April 2012 eine schriftliche Aufforderung durch die Grundschulen mit festen Anmeldeterminen. Die frühen Anmeldetermine sind notwendig, um den Sprachstand der künftigen Erstklässler zu ermitteln, damit ggf. frühzeitig eine Sprachförderung erfolgen kann. Für die beiden Schulbezirke Deensen und Stadtoldendorf sind folgende Anmeldetermine vorgesehen:

Grundschule am Nordsolling, Deensen
Anmeldungen am 16.04.2012 für Kinder aus den Gemeinden Arholzen, Deensen (mit den Ortsteilen Braak, Schorborn mit Schießhaus), Heinade (mit den Ortsteilen Hellental und Merxhausen).

Grundschule Stadtoldendorf
Anmeldungen am 23. 04.2012 für Kinder aus der Stadt Stadtoldendorf und den Gemeinden Lenne, Wangelnstedt (mit den Ortsteilen Denkiehausen, Emmerborn und Linnenkamp).

Eltern, die bis zum 12. April 2012 nicht durch die Schule angeschrieben wurden, sollten sich beim zuständigen Schulsekretariat zu melden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, werden nur aufgenommen, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (§ 64 Abs. 1 Satz 2 NSchG).In diesem Fall werden die Eltern gebeten, sich für die Anmeldung rechtzeitig einen Termin im Sekretariat geben zu lassen.

Die Grundschule Stadtoldendorf ist zu erreichen unter der Telefonnr. 05532/2057, das Sekretariat der Grundschule Deensen unter der Telefonnr. 05532/50179-0.

Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Anders

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