Mittwoch, 21. März 2012 13:23 Uhr
Bekanntmachung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf - Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf Bekanntmachung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf - Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöf
Bekanntmachung der Samtgemeinde Eschershausen-Stad
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Kategorie: Politik
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Veröffentlicht: Mittwoch, 21. März 2012 13:23
Grabmale auf den Friedhöfen müssen jederzeit so standsicher sein, dass niemand gefährdet wird. Gemäß Friedhofssatzung der Samtgemeinde Eschershausen und Samtgemeinde Stadtoldendorf ist der jeweilige Nutzungsberechtigte für die Unterhaltung und Standfestigkeit des Grabmals verantwortlich und hat unverzüglich erforderliche Maßnahmen zu treffen, wenn die Standsicherheit der Grabmale oder Teile davon nicht gegeben ist. Aufgrund dieser Satzungsbestimmung wird die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf in der Zeit vom 08. Mai bis 11. Mai 2012 alle Grabmale überprüfen. Grabsteine, die Mängel aufweisen, werden mit einem Aufkleber versehen. Die für diese Gräber Verantwortlichen werden außerdem schriftlich aufgefordert, die vorhandenen Mängel unverzüglich abzustellen, um Gefahren und damit verbundene Schadensersatzansprüche abzuwenden. Sollte sich bei einer Nachprüfung im Juli 2012 herausstellen, dass der ordnungswidrige Zustand der Grabmäler nicht beseitigt wurde, ist die Samtgemeinde gehalten, die erforderlichen Arbeiten unverzüglich auf Kosten des Verantwortlichen durchzuführen. Das Grabmal, Teile davon oder der ordnungswidrige Zustand können auch durch die Samtgemeinde entfernt/beseitigt werden (ggf. auch Umlegen des Grabsteines). Um Verständnis für diese Maßnahme wird gebeten.
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Anders