Urteil vertagt: Klage der Bürgerinitiativen gegen den Wasserverband wird am 25. Juni entschieden
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Freitag, 05. Juni 2015 14:14
Ein Grund für die dreiwöchige Verzögerung war sicher der Klärungsbedarf in der einen oder anderen Frage, denn die Fülle der vorgebrachten Punkte durch die Kläger, die Bürgerinitiativen aus den drei Geschäftsbereichen des WVIW, scheint das Gericht diesmal auch im Detail beantworten zu wollen. Darüber hinaus boten die Richter beiden Parteien aber auch an, dass das OLG die Preise auf Wunsch auch festlegen könne. Nach kurzer Beratung nahmen davon aber sowohl die Verantwortlichen des Wasserverbandes als auch die Klagevertreter Abstand. Das Gericht selbst hatte auch allzu deutlich gemacht, dass es eine solche Preisfestsetzung nicht als Aufgabe staatlicher Organe ansehe.
Immerhin befasste sich das Gericht mit den Themen Abwasserübertragungspflicht, Satzungsrecht, Entgeltsplitting, Grund- und Arbeitsentgelte sowie der Kalkulation der Abwasserentsorgung. Zu jedem einzelnen dieser Punkte hat das Gericht seine derzeitige Auffassung mündlich vermittelt. Dabei ging es vom Anschluss- und Benutzungszwang bis hin zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Rechtsanwälte konnten zu den einzelnen Rechtsauffassungen und Fragen Stellung nehmen und Ergänzungen vorbringen. „Alles was ich formulieren würde, wäre meine Interpretation der Verhandlung“, meinte Andreas Hübel, Geschäftsführer des WVIW, nach der Verhandlung. Eine verlässliche Darstellung zu den einzelnen Rechtsauffassungen sei derzeit nicht möglich, die Entscheidungsverkündung am 25. Juni müsse abgewartet werden, in der Hoffnung, dass auch eine schriftliche Begründung zu den einzelnen Themen mitgeliefert wird.
Foto: WVIW