WVIW hat für Kunden-Widersprüche Verständnis - Bestätigungen sollen so schnell wie möglich verschickt werden
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Dienstag, 24. März 2015 09:25
Der Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht im Juni soll endgültig klären, ob die vom WVIW vollzogene Abrechnungslogik mit der Höhe der Verbrauchs- und Grundentgelte so rechtens ist. Nicht wenige Kunden aus den beklagten Gebieten haben deshalb gegen die ab dem 28. Februar verschickten Rechnungen erst einmal Widerspruch eingelegt und auch um schriftliche Eingangsbestätigungen und teilweise auch Erläuterungen beim WVIW gebeten.
Die aber sind aufgrund zahlreicher anderer notwendgier üblicher Nacharbeiten im Zusammenhang mit den Rechnungen, wie etwa der Bitte, die Abschläge zu ändern oder etwa einen Eigentümerwechsel zu registrieren, personell im Moment nicht kurzfristig zu bewältigen. Grundsätzlich aber, das bestätigt man auch vonseiten des Verbandes, war es für die Kunden richtig, ihre Einwendungen gegen die Rechnung 2014 innerhalb eines Monats einzureichen, damit die Widerspruchsfrist nach den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen eingehalten wird und etwaige Ansprüche gewahrt bleiben.
„Wir haben vollstes Verständnis dafür, wenn die Kunden formal ihre Rechtsansprüche aufrechterhalten möchten“, erklärt WVIW-Geschäftsführer Andreas Hübel zu dem Sachverhalt, „wir werden versuchen, die Bestätigungen so schnell wie möglich zu verschicken“. Der WVIW bittet aber um Verständnis dafür, dass sich die Bearbeitung der einzelnen Widersprüche verzögern wird.
Einwendungen gegen Rechnungsbetrag für 2014 im Bereich Eschershausen sind dagegen unbegründet. Einwendungen, die sich auf die neu festgelegten Abschlagszahlungen für 2015 beziehen, sind rechtlich ohne Auswirkung. Das Schmutzwassergrundentgelt soll unter anderem auch ganz grundsätzlich einer Umverteilung in dem Bereich dienen, darauf weist der Verband noch einmal hin.
Denn die Preiserhöhungen stellen sich je nach Personenzahl und damit verbundener Verbrauchsmengen unterschiedlich dar. „Die Jahresschmutzwasserkosten für ein Grundstück, dass nur von einer Person bewohnt wird, werden ab 2015 erkennbar höher sein als für Grundstücke mit fünf Personen“, klärt Andreas Hübel dazu auf. Diese Umstrukturierung sei bewusst beschlossen worden, damit nicht die größte Last von Familien zu tragen ist. Die Festsetzung der Schmutzwassergrundentgelte sei auch dem negativen demographischen Wandel geschuldet.
Foto: WVIW