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Montag, 08. September 2014 09:41 Uhr

Unser Finanztipp: Die betriebliche Krankenversicherung als Chance Unser Finanztipp: Die betriebliche Krankenversicherung als Chance

Bei vielen Unternehmen nähert sich die Zeit der Tarif- und Gehaltsverhandlungen. Doch egal wie gut Arbeitnehmer auch verhandeln – dank des progressiven Steuertarifs, oft als „kalte Progression“ bezeichnet, bleibt von vielen Lohnsteigerungen am Ende kaum etwas übrig. Bislang wurde das Problem von der Politik noch nicht gelöst, weshalb Unternehmen und Arbeitnehmer nach Alternativen suchen.

Alternative zur Gehaltserhöhung: Einen Lösungsansatz stellen sogenannte Sachzuwendungen dar. Diese können pro Arbeitnehmer bis zu einem monatlichen Betrag von insgesamt 44 Euro lohnsteuer- und sozialabgabenfrei bleiben.

Ein relativ unbekanntes Modell hierfür ist die betriebliche Krankenversicherung. Erst im April 2011 stufte der Bundesfinanzhof die Ausgaben der Arbeitgeber zur betrieblichen Krankenversicherung als Sachzuwendungen ein. Seither entwickeln Versicherer immer neue, attraktive Tarife.

Arbeitgeber zahlt Zusatzversicherung: Konkret handelt es sich bei einer betrieblichen Krankenversicherung um eine arbeitgeberfinanzierte Krankenversicherung, bei der das Unternehmen eine Ergänzungsversicherung für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer bezahlt. Auf diese Weise können Arbeitnehmer zu günstigeren Konditionen, in der Regel auch ohne Wartezeiten und meist mit vereinfachter oder ohne Gesundheitsprüfung, einen entsprechenden Vertrag zur privaten Krankenzusatzversicherung abschließen. In Zeiten rückläufiger Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen wird private Zusatzvorsorge umso wichtiger.

Doppelter Nutzen: Neben den bereits erwähnten steuerlichen Vorteilen hat jedoch auch der Arbeitgeber etwas von der betrieblichen Krankenversicherung. In Zeiten von Fachkräftemangel und demografischem Wandel sind gesunde und motivierte Mitarbeiter umso wichtiger. Zudem können Sonderleistungen wie die betriebliche Krankenversicherung als wichtiges Instrument zur Rekrutierung neuer Mitarbeiter und zur Mitarbeiterbindung dienen. Wichtig für Wechsler: Je nach Tarif ist eine Mitnahme des Vertrages möglich. Gegebenenfalls kann auch die Versicherung als Einzelvertrag fortgeführt werden.

Große Leistungsvielfalt: Die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung sind dabei sehr vielfältig und reichen von den ambulanten Vorsorgeuntersuchungen über Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe bis zu Krankentagegeldzahlungen. Daneben sind auch die Klassiker der privaten Krankenzusatzversicherung wie Sehhilfen, Heilpraktiker und Chefarztbehandlungen im Krankenhaus mögliche Versicherungsleistungen.

Mitversicherung von Angehörigen: Für Familien sind betriebliche Krankenversicherungen zusätzlich interessant, denn die meisten Tarife ermöglichen die Mitversicherung von nahen Angehörigen der Arbeitnehmer zu gleichen oder vergünstigten Konditionen. Zudem wird sogar je nach Tarif auch hier auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet.

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(Text und Foto: GFO24)

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