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Mittwoch, 30. Juli 2014 08:20 Uhr

DGB Jugend: Das sollten Schülerinnen und Schüler bei Ferienjobs beachten DGB Jugend: Das sollten Schülerinnen und Schüler bei Ferienjobs beachten

Holzminden (r). Für die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler beginnen am Donnerstag die Sommerferien und für viele damit auch die Zeit der Ferienjobs. Sie helfen, das Taschengeld aufzubessern, und gewähren frühzeitig Einblicke in die Arbeitswelt. „Aber nicht jede Tätigkeit darf von Schülerinnen und Schülern ausgeübt werden“, erklärt Kerstin Pätzold, Abteilungsleiterin der DGB Jugend Niedersachsen. Unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. So verbietet es Kindern bis einschließlich zum 14. Lebensjahr zu arbeiten.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn die Eltern zustimmen, dürfen Kinder über 13 Jahren täglich zwischen 8 und 18 Uhr bis zu zwei Stunden arbeiten, im landwirtschaftlichen Bereich sogar bis zu drei Stunden. „Dabei muss es sich allerdings um leichte Tätigkeiten wie Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge handeln“, so Kerstin Pätzold. Für Jugendliche, also 15- bis 17-Jährige, gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. Aber auch hier sind einige Regeln zu beachten: Schulpflichtige Jugendliche dürfen nicht mehr als vier Wochen pro Jahr in den Ferien arbeiten. „Das ist auch gut so“, findet die Gewerkschafterin, denn „die Ferienzeit sollte schließlich in erster Linie der Erholung dienen.“

Eine Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden, ebenso wie der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren: Sie dürfen zum Beispiel im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. Wochenendarbeit ist für Jugendliche in der Regel tabu, Ausnahmen gibt es jedoch beispielsweise bei Sportveranstaltungen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, das Jugendarbeitsschutzgesetz einzuhalten und Schülerinnen und Schüler für ihren Ferienjob mit einer Unfallversicherung zu schützen.

Für den Fall, dass die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten werden, rät Kerstin Pätzold: „Verletzungen der Arbeitsschutzgesetze müssen die Jugendlichen nicht einfach hinnehmen. Sie können sich direkt an die örtlichen Aufsichtsbehörden wenden oder Hilfe bei der Gewerkschaftsjugend suchen.“ Auch das Thema Lohn sollten die Schülerinnen und Schüler im Blick behalten: „Auch Ferienjobs sind Jobs, die fair entlohnt werden sollten. Die Schülerinnen und Schüler sollten darauf achten, zu Beginn ihres Ferienjobs einen schriftlichen Vertrag zu bekommen, der die Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn klar festschreibt“.

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