Unser Finanztipp der Woche: KFZ-Versicherung
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Freitag, 18. Juli 2014 23:50
Die Beteiligten können den Unfall in einem solchen Fall zum Beispiel mit dem Europäischen Unfallbericht selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll erstellen. Den Europäischen Unfallbericht erhält man bei seinem Versicherer. Dieser stellt sicher, dass alle Angaben in dem eigenen Dokument zu finden sind, die auch in einem Polizeiprotokoll stehen würden. Grundsätzlich sollte man jedoch beachten, dass bei Verletzungen von Personen oder erheblichen Blechschäden immer die Polizei gerufen werden muss. Natürlich gilt es in allen Fällen, seinen Versicherer schnellstmöglich zu kontaktieren. Außerdem sollte man niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben.
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