Unser Finanztipp der Woche: Vorsorge mit Notfallkarte
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Freitag, 06. Juni 2014 23:44
Deshalb ist es wichtig, den eigenen Willen und die eigenen Wünsche im Vorfeld schriftlich festzulegen und eine Person des Vertrauens zu benennen, die sich darum kümmert. Doch letztendlich können persönliche Vollmachten nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn diese im Notfall sofort verfügbar sind. Eine Lagerung zu Hause oder in einem Bankschließfach garantiert dies nicht. Durch Hinterlegung der Verfügungen und Vollmachten bei der Deutsche Vorsorgedatenbank AG wird gewährleistet, dass die Dokumente 24 Stunden täglich sofort verfügbar sind. Auf der persönlichen Notfallkarte sind alle wichtigen Informationen zu vorhandenen Dokumenten, deren Lagerungsort, sowie die Notrufnummer für deren Abruf verzeichnet. Durch die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist zudem der Zugriff auf die Dokumente auch dann gesichert, wenn die Notfallkarte nicht vorliegt. Somit ist in jedem Fall gewährleistet, dass Krankenhäuser, Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte im Notfall Ihre Verfügungen und Vollmachten einsehen können.
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