Samstag, 23.11.2024
Freitag, 09. Mai 2014 21:55 Uhr

Unser Finanztipp der Woche: Private Vorsorge in der Krankenzusatzversicherung (Teil 2-2) Unser Finanztipp der Woche: Private Vorsorge in der Krankenzusatzversicherung (Teil 2-2)

Lesen Sie heute Teil 2 unseres Finanztipps zur privaten Vorsorge. Thema “Beliebte Naturheilverfahren“: Naturheilverfahren und anthroposophische Behandlungs- und Heilmethoden werden nur von wenigen Gesetzlichen Krankenversicherungen überhaupt bezahlt. Wer auf diese Behandlungsmethode setzt und die Kosten nicht privat tragen möchte, kann mit einer privaten Heilpraktiker-Zusatzversicherung diesen Belastungen aus dem Weg gehen. Entsprechende Versicherungen tragen die Kosten für Naturheilverfahren sowie diverse Alternativbehandlungen, wie etwa Akupunktur, Homöopathie, Autogenes Training, Osteopathie und Bioenergetik.

Im Einzelzimmer genesen: Wer einmal im Krankenhaus war, weiß wie wichtig eine ruhige und erholsame Atmosphäre für die Genesung ist. Egal ob Routineeingriff oder schwierige Operation – die (Krankenhaus-)Zeit nach dem Eingriff ist entscheidend. Um etwa schnarchenden Mitpatienten oder redseligen Bettnachbarn aus dem Weg zu gehen, muss man entsprechende Krankenhaustarife abschließen. Je nach Tarif sind dabei nicht nur die Unterbringung im Einzelzimmer sondern auch die Versorgung durch den Chefarzt abgedeckt. Zudem erlauben viele Tarife die freie Wahl der Klinik.

Bei längeren Krankheiten kann auch eine spezielle Krankentagegeld-Versicherung vieles erleichtern. Wenn nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber das Einkommen zum Teil oder sogar ganz wegfällt, kann diese Lücke damit geschlossen werden. Bei Krankenhausaufenthalten wiederum greift die Krankenhaustagegeld-Versicherung. Damit erhält man einen fixen Betrag pro Tag und kann teure Zuzahlungen, Aufwendungen für Haushaltshilfen, die Besuchskosten für die Familie oder besondere Verpflegung finanzieren.

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(Text: GFO24)

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