Unser Finanztipp der Woche: "Ein Unfall ist schnell passiert"
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Freitag, 25. April 2014 09:05
Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg sind in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Die Folgen von Verkehrsunfällen werden durch eigenständige Haftpflichtversicherungen oder die Kfz-Versicherungen übernommen. Damit bleibt die Mehrzahl der Unfälle, die zu Hause oder in der Freizeit passieren, unversichert. Abhilfe schafft hier eine private Unfallversicherung. Im Falle eines Unfalls zahlt diese einen vorher festgelegten Einmalbetrag oder eine monatliche Unfallrente. Meist gilt der Versicherungsschutz für Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Kern der privaten Unfallversicherung ist dabei die Absicherung einer unfallbedingten Invalidität. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der sogenannten Gliedertaxe bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages. Daneben wird in vielen Verträgen zu einer Todesfallleistung auch eine Übergangsentschädigung vereinbart. Diese soll Schwerverletzten Hilfe bieten, beispielsweise um eine Heilbehandlung zu finanzieren. Weitere Bausteine einer Unfallversicherung sind neben der meist geringen Todesfallleistung auch so genannte Tagegelder. Im Fall einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz oder bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus der Krankenhaustagegeldsatz gezahlt.
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