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Freitag, 25. April 2014 09:05 Uhr

Unser Finanztipp der Woche: "Ein Unfall ist schnell passiert" Unser Finanztipp der Woche: "Ein Unfall ist schnell passiert"

Die Statistiken sind eindeutig: Jeden Tag verletzen sich mehr als 20.000 Menschen am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder im Haushalt. Umgerechnet bedeutet dies, dass in Deutschland alle 4 Sekunden ein Unfall passiert. Während so mancher Sturz im Haushalt folgenlos bleibt, gilt dies bei Weitem nicht für alle Unfälle. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz weist für das Jahr 2011 rund 8,72 Millionen Unfallverletzte und mehr als 20.000 Unfalltote aus. Das heißt jeder Zehnte erleidet einmal pro Jahr eine Unfallverletzung und etwa 0,02 Prozent der gesamten Wohnbevölkerung erleiden einen tödlichen Unfall. Während nur etwa 17 Prozent aller Unfälle in der Schule oder am Arbeitsplatz passieren, sind Freizeit und Haushalt mit 35 bzw. 32 Prozent deutlich unfallträchtigere Alltagsbereiche. Die wenigsten Unfälle passieren überraschenderweise im Verkehr.

Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg sind in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Die Folgen von Verkehrsunfällen werden durch eigenständige  Haftpflichtversicherungen oder die Kfz-Versicherungen übernommen. Damit bleibt die Mehrzahl der Unfälle, die zu Hause oder in der Freizeit passieren, unversichert. Abhilfe schafft hier eine private Unfallversicherung. Im Falle eines Unfalls zahlt diese einen vorher festgelegten Einmalbetrag oder eine monatliche Unfallrente. Meist gilt der Versicherungsschutz für Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Kern der privaten Unfallversicherung ist dabei die Absicherung einer unfallbedingten Invalidität. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der sogenannten Gliedertaxe bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages. Daneben wird in vielen Verträgen zu einer Todesfallleistung auch eine Übergangsentschädigung vereinbart. Diese soll Schwerverletzten Hilfe bieten, beispielsweise um eine Heilbehandlung zu finanzieren. Weitere Bausteine einer Unfallversicherung sind neben der meist geringen Todesfallleistung auch so genannte Tagegelder. Im Fall einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz oder bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus der Krankenhaustagegeldsatz gezahlt.

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(Text: GFO24)

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