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Dienstag, 02. Juli 2013 09:35 Uhr

Finanztipp der Woche: Änderungen bei Pfändungsfreigrenzen und neuem Personalausweis Finanztipp der Woche: Änderungen bei Pfändungsfreigrenzen und neuem Personalausweis

Ab dem 01.07.2013 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Sie werden wichtig, wenn es um die Pfändung von Gehaltsforderungen, Renten oder Versorgungsbezügen geht. Alles, was unterhalb dieser Grenze liegt, darf vom Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht gepfändet werden. Es soll dem Schuldner als Existenzminimum und zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten verbleiben. Gleichzeitig soll damit vermieden werden, dass der Schuldner auf Sozialhilfe angewiesen ist und so letztlich der Staat für die privaten Schulden aufkommen muss. Die Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre jeweils zum 01. Juli an den steuerlichen Grundfreibetrag angeglichen. Der Grundfreibetrag wurde seit Juli 2011 um 1,57% erhöht. Unpfändbarer Grundbetrag steigt

Entsprechend wurden jetzt auch die Pfändungsfreigrenzen angehoben. So ist ab kommenden Monat monatlich ein Grundbetrag von 1.045,04 Euro unpfändbar. „Arbeitnehmern bleibt in Zukunft also mehr Geld zum Leben, wenn ihre Gläubiger das Arbeitseinkommen laut Gerichtsbeschluss pfänden dürfen“, erklärt die ARAG in einer Pressemitteilung. Bisher belief sich der Grundbetrag auf 1.028,89 Euro. Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Grundbetrag um 393,30 Euro pro Monat (bisher: 387,22 Euro). Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person steigt der Grundbetrag jeweils um weitere 219,12 Euro (bisher: 215,73 Euro). Übersteigt das Arbeitseinkommen den danach ermittelten Betrag, kann auch der Rest nicht vollständig gepfändet werden: Bei einem Arbeitnehmer, der keine Unterhaltspflichten hat, sind nur 70% pfändbar. Ist er einer Person unterhaltspflichtig, können nur 50% gepfändet werden, gibt es zwei bis fünf Unterhaltsberechtigte, verringert sich der pfändbare Teil jeweils um weitere 10%.

Personalausweis und Steuererklärung

Ebenfalls zum 01. Juli ist eine Registrierung mit dem neuen Personalausweis im ElsterOnline-Portal möglich. Im ElsterOnline-Portal können beispielsweise Steuererklärungen und Steueranmeldungen durchgeführt, Einsprüche erhoben, wie auch Auskünfte über gespeicherte Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte eingeholt werden. Wie das Saarländische Ministerium für Finanzen und Europa mitteilte, werde die Identität des Anwenders direkt anhand des neuen Personalausweises überprüft. Es müsse demnach kein Aktivierungsbrief mehr verschickt werden, wodurch das Verfahren „erheblich beschleunigt und vereinfacht“ werde.

Der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer weist darauf hin, dass bei Beantragung des neuen Personalausweises die Bürger entscheiden könnten, ob sie die Signaturanwendung, die sogenannte eID-Funktion, freischalten oder nicht. Das ElsterOnline-Portal erzeuge ein elektronisches Zertifikat, das zur sicheren Authentifizierung elektronischer Steuererklärungen genutzt werden könne. „Die Nutzung von ELSTER durch die eiD des Personalausweises wird dem sicheren eGovernment einen weiteren Schub geben“, so Pschierer.

Während von den über 80.000 neuen Ausweisen im Saarland nach Behördenangaben rund 25%, das sind knapp 20.000, eine eingeschaltete eiD-Funktion haben, haben von 2,5 Millionen neuen Ausweisen in Bayern rund 30%, das sind 700.000, eine eingeschaltete eiD-Funktion. „Bayern hat damit in Deutschland eine Spitzenposition inne“, freut sich Pschierer. Der Bürger habe im Jahr rund 1,8 Behördenkontakte. Dabei eingerechnet sei die jährliche Abgabe der Steuererklärung.

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(Text: GFO24, Umar Choudhry, AssCompact)

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