TÜV: Nicht die Haftung verlieren - Reifenwechsel
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Montag, 09. Oktober 2017 10:15
Holzminden (red). Für Fahrzeughalter steht im Herbst der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen an. Generell ist man zwar nicht dazu verpflichtet, die Reifen in einem bestimmten Zeitraum an seinem Fahrzeug zu wechseln. „Die Winterreifenpflicht gilt jedoch situationsabhängig. Das bedeutet, dass Fahrer diese aufziehen müssen, sobald sie die Fahrt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder auch Reifglätte antreten wollen“, sagt Andreas Röll, Leiter der TÜV-STATION Holzminden. Anhänger sind von dieser situationsabhängigen Verpflichtung ausgenommen. Grundsätzlich ist man auf der sicheren Seite, wenn man sich an die sogenannte O-bis-O-Regel hält. Demnach sollte man von Oktober bis Ostern Winterreifen nutzen. Wie bei allen Reifentypen gilt eine minimale Profiltiefe von 1,6 Millimetern.
„Allerdings empfehle ich bei Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern nicht zu unterschreiten. So bleibt die Bodenhaftung, insbesondere auf matschigen, schneebefallenen Straßen, bestehen“, erklärt der TÜV-Experte. Wer den Reifenwechsel selbst durchführen möchte, kann der Anleitung auf www.tuev-nord.de folgen und sich zusätzlich Tipps zur Einlagerung der Sommerreifen holen.
Foto: choja/istock.com