Freitag, 22.11.2024
Montag, 19. Juni 2017 08:52 Uhr

Rentenerhöhung ab dem 01.07.2017 - Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt weiter Rentenerhöhung ab dem 01.07.2017 - Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt weiter

Die Leiterin der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Stadtoldendorf, Steuerberaterin Franziska Eberhardt, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Renten fast ausnahmslos steuerpflichtig sind. Für Neurentner, die 2017 erstmals eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, beträgt der Besteuerungsanteil 74%.

Bei einem Alleinstehenden führt dies 2017 bereits ab Jahresrente i. H. v. 13.966 Euro (Januar bis Juni: ab mtl.1.143 Euro und Juli bis Dezember an mtl. 1.184 Euro) zur Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben. Sollten Sie zusätzlich weitere Einnahmen aus privaten Renten, Betriebsrenten, Vermietung etc., sind Sie immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Warten Sie nicht bis das Finanzamt Sie auffordert. Lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.

Foto und Text: Franziska Eberhardt

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