Dienstag, 18. Oktober 2016 10:13 Uhr
Verbilligte Vermietung an Angehörige: Höhe der Warmmiete ist entscheidend
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Dienstag, 18. Oktober 2016 10:13
Voraussetzung der Anerkennung einer verbilligten Vermietung ist ein Mietverhältnis wie zwischen fremden Dritten. Der Mietvertrag muss daher neben der Kaltmiete auch einen Betrag für die Nebenkosten enthalten. Diese müssen wie bei allen anderen Mietverträgen auch jährlich abgerechnet werden. Nur dann werden diese Verträge auch in Zukunft von der Finanzverwaltung anerkannt.