Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Rückwirkende Anhebung
- Details
- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Montag, 28. Dezember 2015 21:24
Die Leiterin der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Stadtoldendorf, Frau Steuerberaterin Franziska Eberhardt, weist darauf hin, dass der Gesetzgeber den Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag um 600 Euro auf 1.908 Euro angehoben hat. Zusätzlich gibt es für jedes weitere Kind einen Erhöhungsbetrag von 240 Euro. Der neue Entlastungsbetrag von 1.908 Euro, wird, wenn Sie die Steuerklasse II haben, automatisch bei dem Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Nicht jedoch der Erhöhungsbetrag von 240 Euro für jedes weitere Kind. Deswegen sollten Alleinerziehende mit mehr als einem Kind unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Nur dann können sie von dem zusätzlichen Erhöhungsbetrag profitieren. Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de
Text/Foto: Steuerberaterin Franziska Eberhardt