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Donnerstag, 12. November 2015 19:15 Uhr

Lösung für Geschäftsführung wird noch gesucht - Erste öffentliche Verbandsversammlung Lösung für Geschäftsführung wird noch gesucht - Erste öffentliche Verbandsversammlung

Buchhagen (red). Für etwa dreihundert Personen war der Saal gemietet, etwa 40 kamen: entgegen der Erwartungen von Vorstand und Geschäftsführung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland war die erste öffentliche Verbandsversammlung in Buchhagen weit weniger stark besucht als es die Zahl der seit Anfang des Jahres eingegangenen Widersprüche vermuten ließ. Thema auf der Tagesordnung waren allerdings auch nicht die Preise, sondern Satzung, Geschäftsbedingungen und – überraschend – Personelles. Andreas Hübel wird die Geschäftsführung des Verbandes doch nicht übernehmen.

Gleich zu Beginn der Veranstaltung drängte Verbandsvorsteher Bernd Kaussow auf zwei Änderungen der vorher bekanntgegebenen Tagesordnung, ein Punkt über Mitteilungen wurde eingefügt, während die Diskussion die Aufstellung einer neuen Verbandssatzung sowie einer neuen Zuständigkeitsordnung vertagt werden sollten. Die Gründe dafür hingen unmittelbar miteinander zusammen, wie Kaussow dann im Folgenden ausführte. Man habe für den Vertragsschluss mit dem designierten Geschäftsführer Hübel den Vertragsentwurf noch einmal von einer Rechtsberatung prüfen lassen und darin Punkte gefunden, die als nicht rechtssicher eingeschätzt worden seien.

„Wir haben Herrn Hübel daraufhin angesprochen, ob er seine Forderungen in dem Entwurf korrigieren möchte“, erklärte Kaussow, aber man sei da nicht miteinander überein gekommen. Er habe den Vertrag dann auch nach einmütigem Beschluss des Vorstandes nicht unterzeichnet, führte Kaussow weiter aus. Das Thema Satzung und Zuständigkeitsordnung sei aufgrund von rechtlichen Problemen deshalb zunächst so nicht diskutabel. Im Hinblick auf die Position des Geschäftsführers oder der Geschäftsführung suche man jetzt nach einer neuen Lösung. Andreas Hübel wiederum bestätigte den Sachverhalt mit der Ergänzung, dass er bis Ende des Jahres die Geschäfte kommissarisch weiterführen wolle, um den Verband mit neuen Allgemeinen Ver- und Entsorgungsbedingungen sowie Preisen ins neue Jahr zu führen. Danach steht er dem Verband weiterhin als Technischer Leiter zur Verfügung.

Eben jene geänderten AVB´s und AEB´s waren dann Gegenstand der weiteren Ausführungen und Diskussionen. Neben einigen redaktionellen Angleichungen einzelner Geschäftsbereiche ging es dabei in der Hauptsache um die Umstellung der Entgelte bei Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung von einer bisherigen Spitzendurchflussmessung der Zähler auf zukünftig den Dauerdurchfluss als Basis.

Die Staffelung des Grundentgeltes geht statt des momentan gängigen Qn 2,5-Zählers von einem Q?-4 – Zähler mit einem Dauerdurchfluss von vier Kubikmetern als kleinster Einheit aus und wird nach vier weiteren jeweils größeren Bemessungsgrenzen unterschiedliche Preise aufweisen. Die neue Bemessungsgrundlage sei eine rechtliche EU-Vorgabe nach der MID-Richtlinie führte der kaufmännische Leiter des WVIW, Stefan Wurst, aus, für deren Umsetzung es eine Übergangsfrist bis 2016 gebe.

„Dem kommen wir jetzt nach, um auf dem neuesten Stand zu sein“, fügte Wurst hinzu. Wesentliche Neuerung in den AEB´s ist darüber hinaus auch der Passus zu den Preisanpassungen, der WVIW folgt dabei dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichtes vom Juni, nach dem die Preisgestaltung in billigem Ermessen des Verbandes liege, für den Kunden aber eine gerichtliche Überprüfung möglich sei. „Die Preise gerichtlich überprüfen lassen zu können, ist ein ganz wichtiger Punkt“, kommentierte Andreas Hübel dies mit dem Hinweis auf die vom Verband angestrebte Transparenz: Eine gerichtliche Überprüfung ist eben nur möglich, wenn der Kunde auch die Kalkulation einsehen kann“.

Momentan lässt der WVIW überdies auch prüfen, ob die aufgrund des OLG-Urteils geplante freiwillige Rückerstattung von Entgelten in Höhe von 3,1 Millionen Euro für die Jahre 2013-15 in die kommenden Kalkulationen mit eingearbeitet oder über das Eigenkapital finanziert werden soll. Entsprechende Gespräche dazu haben mit Wasserverbandstag, dem Landkreis und dem Umweltministerium bereits stattgefunden.

Das Rückererstattungskonzept soll ebenso wie die endgültigen Versionen der AEB´s und AVB´s mit den entsprechenden Preisen dann am 16. Dezember zusammen mit dem Wirtschafts- und Personalplan bei der nächsten öffentlichen Verbandsversammlung beraten und verabschiedet werden. In der abschließenden Fragestunde gab es unter anderem Nachfragen zu dem noch anhängigen Kartellverfahren und zu etwaigen Übernahmegesprächen. Das Kartellamt habe sich trotz Anfrage bisher noch nicht wieder gemeldet, antwortete Andreas Hübel auf ersteres einerseits, während der Verbandsvorsteher eine geplante Übernahme für 2016 ausschloss.


Fotos: WVIW

 

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