Erhöhung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrages rückwirkend ab 01.01.2015: Zusätzliche Freibeträge für Kinder
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Freitag, 28. August 2015 01:20
Der Arbeitgeber wird diese nachträgliche Erhöhung mit der Dezember-Abrechnung berücksichtigen. Bitte prüfen Sie, ob dem Arbeitgeber Ihre vollständigen Daten zur Verfügung stehen. Nur dann kann er den Lohnsteuerabzug im Dezember korrekt berechnen. Wenn Sie den Arbeitgeber gewechselt haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung für 2015 einreichen. Nur dann erhalten Sie die Steuervergünstigung des Alleinerziehenden-Freibetrags in vollem Umfang. Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.