Samstag, 23.11.2024
Freitag, 28. August 2015 01:20 Uhr

Erhöhung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrages rückwirkend ab 01.01.2015: Zusätzliche Freibeträge für Kinder Erhöhung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrages rückwirkend ab 01.01.2015: Zusätzliche Freibeträge für

Stadtoldendorf (r). Die Leiterin der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Stadtoldendorf, Steuerberaterin Franziska Eberhardt, weist darauf hin, dass das neue Gesetz zur Entlastung der Familien verabschiedet wurde. Für Alleinerziehende wurde beschlossen, den Freibetrag um 600 Euro auf 1.908 Euro anzuheben. Zusätzlich wird ein Freibetrag pro Kind in Höhe von 240 Euro eingeführt. Bei zwei Kindern beträgt der Freibetrag nun insgesamt 2.388 Euro.

Der Arbeitgeber wird diese nachträgliche Erhöhung mit der Dezember-Abrechnung berücksichtigen. Bitte prüfen Sie, ob dem Arbeitgeber Ihre vollständigen Daten zur Verfügung stehen. Nur dann kann er den Lohnsteuerabzug im Dezember korrekt berechnen. Wenn Sie den Arbeitgeber gewechselt haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung für 2015 einreichen. Nur dann erhalten Sie die Steuervergünstigung des Alleinerziehenden-Freibetrags in vollem Umfang. Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.


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