Samstag, 23.11.2024
Freitag, 14. August 2015 12:04 Uhr

WVIW strebt einheitliche Lösung an: Erste Gespräche mit Vertretern aus Stadtoldendorf und Bodenwerder verlaufen konstruktiv WVIW strebt einheitliche Lösung an: Erste Gespräche mit Vertretern aus Stadtoldendorf und Bodenwerder verlau

Dielmissen/Hannover (red). Im Streit um die Abwasserentgelte versucht der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) einen machbaren Kompromiss für alle zu finden. Erste Gespräche mit den Vertretern der Bürgerinitiativen aus Stadtoldendorf und Bodenwerder wurden dazu vor kurzem geführt. Die vom WVIW angestrebte Lösung bezüglich der Entgeltstruktur bedarf allerdings der Zustimmung aller Aufsichtsgremien und sollte weitestgehend auch für alle drei Bürgerinitiativen tragbar sein.

Geschäftsleitung und Mitglieder des Verbandsvorstandes hatten sich beim Anwalt der beiden Bürgerinitiativen in Hannover zu einem Austausch getroffen, ein entsprechendes Treffen mit der Poller BI steht noch aus.

Die BI Stadtoldendorf hatte in dem Gespräch einen Forderungskatalog aufgestellt. Dieser beinhaltet u. a., die Schmutzwasserkosten durch ein Grundentgelt in Höhe von ca. 60,- € pro Jahr und ein verbrauchsbezogenes Entgelt zu decken. Einigkeit bestand dabei darüber, dass die anfallenden Kosten unter Berücksichtigung der Kalkulationsgrundsätze berechnet werden müssen. Deshalb sollen auch Nachkalkulationen der Jahre 2013 bis 2015 erfolgen, damit die Ergebnisse in den Neukalkulationen der Folgejahre berücksichtigt werden können. Darüber hinaus hat man aus Stadtoldendorf weitere Kalkulationsunterlagen für die Jahre 2013 bis 2015 gefordert.

Auch die BI Bodenwerder hatte einen Forderungskatalog aufgestellt. Dieser berücksichtigt u. a., dass die Schmutzwasserkosten ausschließlich über ein Schmutzwassermengenentgelt zu decken seien. Ein Grundentgelt wird vonseiten der Bürgerinitiative überhaupt nicht akzeptiert. Darüber hinaus fordert man in Bodenwerder neben weiteren Kalkulationsunterlagen, dass die – überall im WVIW-Gebiet verbauten - Wasserzähler Qn 2,5 gegen kleinere Qn 1,5 Zähler zu wechseln seien, da aus Sicht der BI die Mengen falsch gezählt würden.

Vonseiten des WVIW will man die vorgeschlagenen Bedingungen und Anregungen jetzt prüfen und beraten. Verbandsvorsteher Bernd Kaussow und der kommissarische Geschäftsführer Andreas Hübel machten allerdings gegenüber der BI Bodenwerder deutlich, dass eine Schmutzwasserkostenstruktur ohne ein Grundentgelt insbesondere auch deshalb nicht umsetzbar erscheint, weil man eine einheitliche Preisstruktur im Verbandsgebiet anstrebe und eine minimale Fixkostendeckung wie beim Trinkwasser auch für zwingend notwendig hält.

Bei den bisherigen Beratungen im WVIW-Vorstand ist man übereingekommen, dass die Forderungen der BI-Stadtoldendorf eine Grundlage für eine solche einheitliche Preisstruktur im WVIW darstellen könnten. Die Nachkalkulationen sollen in Kürze in Auftrag gegeben werden, die geplante Neukalkulation vorerst einen Zeitraum von drei Jahren berücksichtigen. Die freiwillige Rückerstattung der Jahre 2013 bis 2015 an alle Kunden soll ebenfalls für alle betroffenen Geschäftsbereiche (Polle, Stadtoldendorf, Bodenwerder, Eschershausen) geprüft werden. Allerdings sind dafür auch die Aufsichtsbehörden zu beteiligen.

Zwischenzeitlich haben alle Kläger den Urteilen des OLG Celle entsprechend die überzahlten Beträge aus dem Jahr 2013 zurückerstattet bekommen. Alle Kunden, die schriftliche Einwendungen gegen ihre Rechnungen erhoben haben, wurden über die weiter anstehenden Abläufe zunächst schriftlich informiert. Der Verband plant aber, möglichst alle betroffenen Kunden zu berücksichtigen.

Die Ortsbesichtigung bezüglich der Kritik zu den falsch eingebauten Trinkwasserzählern im Bereich der BI Bodenwerder hat mittlerweile ergeben, dass die Zähler nach bundesweit üblichen Richtlinien ordnungsgemäß geeicht, verbaut und auch visuell funktionierend verbaut sind. Eine Beanstandung ist aus Sicht des WVIW somit nicht gegeben.

Seitens des Wasserverbandes wird über alle weiteren Beratungen, die bis Ende des Jahres erfolgen müssen, zu gegebener Zeit weiter berichtet. Alle Urteile des Landesgerichtes und des Oberlandesgerichtes stehen mittlerweile auf der Homepage des WVIW (www.wviw.de).

Foto: WVIW

Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Ich akzeptiere die Cookies dieser Seite. Hier erfahren Sie mehr über unseren Datenschutz.

Ich akzeptiere die Cookies dieser Seite