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Dienstag, 24. Juni 2014 13:47 Uhr

Kurioser Fall im Kreispokalendspiel der C-Junioren: Zwei Regelverstöße, aber keine Chance vor dem Sportgericht Recht zu bekommen Kurioser Fall im Kreispokalendspiel der C-Junioren: Zwei Regelverstöße, aber keine Chance vor dem Sportgeric

Eschershausen (mm). Am 25.05.2014 fand das C-Junioren Kreispokalendspiel zwischen dem MTV Bevern und dem JSG Forstbachtal in Eschershausen statt, welches besonders den Verantwortlichen, Eltern und Spielern der JSG Forstbachtal für immer in Erinnerung bleiben wird.

Zur Halbzeit lagen sie gegen den MTV Bevern mit 0:2 zurück, doch dank einer enormen Leistungssteigerung konnten sie sich mit 2:2 in die Verlängerung retten. Diese sah die Ausschreibung für Kreispokalspiele 2013/2014 vor, die jedoch nie stattfand. Nach Absprache des Kreispokalspielausschusses und der Schiedsrichter wurde das Spiel mit Elfmeterschießen fortgesetzt. Hier behielten beide Mannschaften zunächst die Nerven, denn die jeweils ersten fünf ausgewählten Schützen trafen souverän. Doch es folgte der nächste Regelverstoß. Bei beiden Mannschaften traten Spieler an, die bereits einen Elfmeter geschossen hatten. Die Ausschreibung für Kreispokalspiele 2013/2014 besagt allerdings, dass Spieler, die bisher noch keinen Elfmeter geschossen haben, hätten schießen müssen. Am Ende bejubelte der MTV Bevern den 9:8-Sieg nach Elfmeterschießen.

Die JSG Forstbachtal legte schließlich schriftlich Protest gegen die Spielwertung ein, den sie nun wieder zurückgezogen hat. Nach ausführlicher Prüfung mussten sie feststellen, dass sich ein Sportgerichtsverfahren unter der Berufung auf die Rechts- und Verfahrensordnung (RuVo), auf dessen Grundlage der Protest erst möglich war, aufgrund einer einzigen Formulierung in § 16 der RuVo als unzureichendes Mittel gegen eine Spielwertung erwiesen hat. Hier gilt es zu belegen, dass die im vorliegenden Fall unstrittigen Regelverstöße der Schiedsrichter gegen die JSG Forstbachtal mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ das Ergebnis beeinflusst haben. Da die Chancen sowohl beim Elfmeterschießen als auch bei der Verlängerung für beide Mannschaften gleich gewesen wären, liegt hier nur eine geringe bis mittlere Wahrscheinlichkeit vor. Somit muss die JSG Forstbachtal mit dem Ergebnis leben.

Dieser Fall wirft Fragen auf: Gibt es überhaupt eine Chance bei dieser Klausel vor dem Sportgericht Recht zu bekommen? Wie ist eure Meinung zu diesem Fall? Schreibt uns doch einfach bei Facebook einen Kommentar unter diesen Beitrag.

Foto: Symbolbild/mm

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