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Donnerstag, 23. April 2015 10:31 Uhr

Ist ein Feuerwehreinsatz teuer oder sogar kostenfrei? Was ein Alarm wirklich kostet. Ist ein Feuerwehreinsatz teuer oder sogar kostenfrei? Was ein Alarm wirklich kostet.

Eschershausen-Stadtoldendorf (rus). Rund um die Uhr sind sie abrufbar und stets bereit, ihre Freizeit zu opfern und nicht selten sogar ihre eigene Gesundheit in Gefahr zu bringen. Die Ehrenamtlichen von den Freiwilligen Feuerwehren rücken aus, wenn andere in Not sind und Hilfe brauchen. Sie helfen schnell und professionell, egal ob Tag oder Nacht. Doch unter welchen Umständen ist der Feuerwehreinsatz kostenpflichtig und wann geht der Alarm womöglich auf Kosten des Staates?

Fehlalarmierungen in Eschershausen

Derzeit musste die Freiwillige Feuerwehr in Eschershausen in kürzester Zeit gleich mehrmals zu dem Alarm einer Brandmeldeanlage ausrücken. Vor Ort stellte sich jedoch jeweils schnell heraus, dass es sich um eine Fehlauslösung handelte. An dieser Stelle schaltet sich nun die Samtgemeinde als Träger der Feuerwehr ein – denn eine Fehlfunktion von derartigen Anlagen, die selbstständig einen Alarm abgeben, fällt bei Fehlalarmierung nicht in den kostenfreien Aufgabenbereich der Feuerwehr. In der Regel handelt es sich dann um einen kostenpflichtigen Einsatz, der dem Verursacher bzw. Eigentümer in Rechnung gestellt wird. Trotzdem ist dies aber einer der seltenen Fälle, in denen ein Einsatz der Feuerwehr tatsächlich bezahlt werden muss. Denn auch wenn sich in der Gesellschaft hartnäckig das Gerücht hält, dass die Feuerwehr Geld für das Löschen von Bränden nimmt, so sind diese nicht richtig.

Kostet ein Brandeinsatz kein Geld?

Nein. Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz gehören diese Dienstleistungen der Feuerwehr zu ihrem gesetzlichen und hoheitlichem Auftrag. Wer also die Feuerwehr ruft, wenn es brennt, wenn Feuerschein oder ungewöhnlicher Rauch zu sehen ist, dann muss er nichts dafür bezahlen. Dies gilt sogar auch, wenn es dann doch ein Fehlalarm ist. Wird beispielsweise die Feuerwehr zu einem Lagerfeuer alarmiert und es handelt sich um ein bei der Gemeinde angemeldetes Feuer, muss niemand für die entstandenen Einsatzkosten aufkommen. Auch nicht, wenn sich später herausstellt, dass der augenscheinliche Brandrauch nur Wasserdampf aus dem Motorraum eines Fahrzeuges war. Also: Besser einmal zu viel, als einmal zu wenig die Feuerwehr rufen, wenn es „brennt“.

Ausnahme: Technische Hilfeleistungen

Anders verhält es sich allerdings bei Einsätzen, die heutzutage vermehrt die Freiwillige Feuerwehr fordern und meist unter dem Begriff „Technische Hilfeleistung“ zu verstehen sind. Denn wird die Feuerwehr beispielsweise zu einer Ölspur alarmiert, die ein Autofahrer verursacht hat oder muss die Feuerwehr bei einer Veranstaltung eine Brandsicherheitswache stellen, dann werden die Kosten hierfür von dem Träger der Feuerwehr in Rechnung gestellt. Auch ein Wasserschaden ist in der Regel ein kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr, wenn sie dazu ausrücken und den heimischen Keller leer pumpen muss. Träger der Feuerwehr ist in Eschershausen und Stadtoldendorf die Samtgemeinde, die gemäß ihrer gültigen Feuerwehrsatzung die Einsatzkosten abrechnet und dem Verursacher in Rechnung stellt. Ausnahme bei der Technischen Hilfeleistung: Ist Gefahr im Verzug für Leib und Leben und muss bei einem Verkehrsunfall z.B. eine Person aus ihrem Fahrzeug befreit werden, ist dieses kostenfrei, da hierbei Menschenleben in Gefahr sind.

Lieber einmal mehr die 112 rufen

Doch für alle Einsätze gilt: Die Feuerwehr ist da, um zu helfen Daher lieber einmal zu oft die 112 gewählt, als einmal zu wenig. Wenn sich Gefahren abzeichnen, gleich welcher Art, sollen Betroffene stets die Notrufnummern 110 und 112 wählen. Im Kreis Holzminden landen sie dann in der Kooperativen Regionalleitstelle in Hameln, die dann je nach Gefahrenlage, den Einsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei sowie weiteren Hilfsorganisationen koordiniert und alarmiert.

Für weitergehende Informationen ist nachfolgend die Satzung über Einsatzkosten der Feuerwehr innerhalb der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf abrufbar. Der Satzung ist auch eine Aufstellung zu entnehmen, für welche Fahrzeuge welche Kosten angesetzt werden. Bei einem Einsatz mit 30 Feuerwehrkameraden, der Drehleiter und zwei weiteren Großfahrzeugen beispielsweise entstehen für einen Einsatz Kosten in Höhe von über 800 Euro pro Stunde.

Freiwillige Feuerwehren (Sachkosten)


Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf vom 26.10.2011 (1,15 MByte)

 Foto: rus

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