Prosit Neujahr! Gesund und heile den Jahreswechsel überstehen
- Details
- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Mittwoch, 31. Dezember 2014 14:11
Der Hauseigentümer sollte sich nach Angaben des Bundes der Versicherten (BDV) in einem solchen Fall an seine Wohngebäudeversicherung wenden, die den Schaden dann regulieren wird. Verursacht eine von Unbekannten abgefeuerte Silvesterrakete einen Wohnungsbrand, tritt die Hausratversicherung in der Regel für die Schäden, die durch Rakete, Feuer oder Löschwasser an der Einrichtung entstanden sind, ein. Haben Feuerwerkskörper das Haus selbst getroffen, kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden auf. Bricht durch eine Rakete oder einen Böller ein Feuer aus und beschädigt das Gebäude, zahlt zumeist die Hausratversicherung. Doch, zündet ein Gast auf der heimischen Silvesterparty einen Knaller im Gebäude, übernimmt dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden in der Regel nur, wenn dies nicht vorsätzlich geschehen ist. Denn wer absichtlich Sachen beschädigt, dem kann die Versicherung den Schadensersatz verweigern oder nur teilweise übernehmen. Auch wer im angetrunkenen Zustand mutwillig Schaden verursacht, haftet, mahnen die Versicherer. Also, wer böllern will, sollte nüchtern bleiben. Daneben gilt auch, Eltern haften für ihre Kinder und nicht die Versicherungen. Dies gilt immer dann, wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder unbeaufsichtigt mit Böllern spielen lassen. Versicherungen werten dies in der Regel als grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht und zahlen nichts. Wer sich mit Feuerwerkskörpern verletzt und dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung, wenn eine vorhanden ist.
Wurde an Silvester mit einem Böller oder einer Rakete ein fremdes Auto beschädigt, zahlt in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Verursachers, sofern er zu ermitteln ist. Bei Vorsatz kann die Versicherung die Leistung aber auch verweigern. Lässt sich der Verantwortliche nicht ermitteln, erstattet die Teilkaskoversicherung des Fahrzeugbesitzers Brandschäden sowie kaputte Scheiben, meist wird dann jedoch auch eine Selbstbeteiligung fällig. Bei Vandalismus springt nur eine Vollkaskoversicherung ein. Die Versicherungen kommen nicht für alle diese Schäden durch Silvesterböller auf. Vor allem, wer mutwillig mit Böllern Unsinn treibt, kann das am Ende teuer bezahlen. Um sich und sein Hab und Gut zu schützen, sollten etwa wichtige Gegenstände aus de Freien entfernt werden, auch Garagenbesitzer sollten ihre Fahrzeuge in die Garage fahren oder im Carport unterstellen. Für alle Fälle gilt jedoch: Nüchtern bleiben, wenn mit Feuerwerkskörpern hantiert wird. Denn diese können nicht nur Sachschaden anrichten, sondern auch ernsthafte Verletzungen bei unsachgemäßem Gebrauch verursachen.
Für ein erfolgreiches Jahr 2014 bedankt sich die Redaktion der Weser-Ith News bei allen Leserinnen und Lesern und wünscht einen guten Start in das neue Jahr 2015, mit viel Gesundheit, neuem Tatendrang und der Erfüllung der selbst auferlegten Vorsätze. Wenn am heutigen Abend das Feuerwerk das neue Jahr einläutet und die bösen Geister vertrieben werden, beginnt für uns alle das neue Jahr 2015. Prosit Neujahr!
Foto: red