Freitag, 28. November 2014 12:37 Uhr
Bekämpfung der Geflügelpest im Landkreis Holzminden - Stallpflicht?
- Details
- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Freitag, 28. November 2014 12:37
Die Notwendigkeit der Stallpflicht wurde insbesondere begründet für Landkreise mit einer hohen (Nutz-)Geflügeldichte und mit einer hohen Wildvogeldichte. Beides trifft für den Landkreis Holzminden nicht zu. Daher wird zunächst von der Aufstallungsanordnung kein Gebrauch gemacht. Dieses wird auch in den angrenzenden Landkreisen wie Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Northeim, Höxter und Lippe so gehandhabt.
Sollte sich Lage ändern, z. B. ein Fall von Geflügelpest in Niedersachsen auftreten oder aber das Geflügelpestvirus in Wildvögeln in Niedersachsen festgestellt werden, muss eine erneute Risikoabschätzung erfolgen. Um das Risiko der Einschleppung von Geflügelpest durch Wildvögel so gering wie möglich zu halten, sollten Geflügelhalter jedoch unbedingt folgende (gesetzlich vorgeschriebene) Regeln beachten:
• Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben
• Kein Oberflächenwasser als Tränkwasser verwenden
• Zutritt zu den Haltungseinrichtungen nur mit Schutzkleidung und den Besucherverkehr auf das unerlässliche Mindestmaß beschränken
• Bei gehäuften Krankheits- oder Todesfällen den Haustierarzt hinzuziehen.
• Bei Leistungseinbußen (z. B. verminderte Legeleistung) ebenfalls eine Abklärungsuntersuchung durch den Haustierarzt durchführen lassen
Das in Mecklenburg-Vorpommern und in den Niederlanden nachgewiesene Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N8 wird nach Aussage des Friedrich-Loeffler-Institutes wird für Menschen als ungefährlich eingestuft. Der Verzehr von Geflügel gilt somit als unbedenklich! Für Fragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Verbraucherschutz und Tiergesundheit unter den Telefonnummern 05531-707 347, -707 338 und 707 428 zu erreichen.