Einführung des freiwilligen Wehrdienstes -Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial durch das Bundesamt für Wehrverwaltung
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Mittwoch, 23. November 2011 13:02
Nach § 58 Abs 1 WPflG werden die Daten nicht übermittelt, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRGG) widersprochen haben. Wer im Jahr 2013 volljährig wird (Geburtsjahrgang 1995) und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weiter geleitet werden, kann dieser Datenübermittlung bis zum 29.02.2012 widersprechen.
Angesprochene Frauen und Männer, die Ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf haben und die ihr Widerspruchsrecht ausüben möchten, können dieses der Meldebehörde der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf, Kirchstr. 4 37627 Stadtoldendorf und Raabestr. 10 37632 Eschershausen schriftlich mitteilen oder durch persönliche Vorsprache in den Bürgerbüros (Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr) gegenüber der Meldebehörde erklären.
Stadtoldendorf, 24. November 2011
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Der Samtgemeindebürgermeister
Wolfgang Anders