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Mittwoch, 23. November 2011 13:02 Uhr

Einführung des freiwilligen Wehrdienstes -Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial durch das Bundesamt für Wehrverwaltung Einführung des freiwilligen Wehrdienstes -Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten zum Zwecke der Zusend

Durch das am 01.07.2011 in Kraft getretene Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 ist die Wehr­pflicht ausgesetzt worden, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nunmehr ver­pflichten, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Die Meldebehörden haben gemäß § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) bis zum 31.03. eines jeden Jahres Familienname, Vorname(n) und die gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort wird den Betroffenen Infor­mationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften zugesandt.

Nach § 58 Abs 1 WPflG werden die Daten nicht übermittelt, wenn die Betroffenen der Da­tenübermittlung nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRGG) widersprochen haben. Wer im Jahr 2013 volljährig wird (Geburtsjahrgang 1995) und nicht damit einverstan­den ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weiter geleitet wer­den, kann dieser Datenübermittlung bis zum 29.02.2012 widersprechen. 

Angesprochene Frauen und Männer, die Ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf haben und die ihr Widerspruchsrecht ausüben möchten, können dieses der Meldebehörde der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf, Kirchstr. 4 37627 Stadtoldendorf und Raabestr. 10 37632 Eschershausen schriftlich mitteilen oder durch persönliche Vorsprache in den Bürgerbüros (Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr) gegenüber der Meldebehörde erklären.

Stadtoldendorf, 24. November 2011

Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf

Der Samtgemeindebürgermeister

Wolfgang Anders

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